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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wann muß eine Rehamaßnahme bekannt gegeben werden?

B
Bücherwurm
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe eine Frage zum Thema Sozialgesetzgebung. Einer Mitarbeiterin wird vorgeworfen, die Beantragung einer Reha, bzw. Kurmaßnahme nicht dem Abteilungsleiter bekannt gegeben zu haben. Meines Erachtens nach muß sie erst mitteilen, wenn die Kur genehmigt wurde und den Zeitraum der Maßnahme. Wo kann ich zu diesem Thema einen Gesetzestext, bzw. einen Kommentar finden? Ihr wissst ja, nur was ich schriftlich habe wirkt....

Vielen Dank,

10.37803

Community-Antworten (3)

G
Grinsi

31.08.2007 um 14:02 Uhr

Hallo Bücherwurm,

hier gibts die Lösung: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__9.html

Eine Verpflichtung , die Beantragung einer Reha bekannt zu geben, gibt es meines Wissens nach nicht.

MfG

grinsi

B
Bücherwurm

31.08.2007 um 14:09 Uhr

Vielen Dank Grinsi, die Adresse war sehr hilfreich!!

L
Lichtlein

31.08.2007 um 15:39 Uhr

Hi Bücherwurm! Bin selbst Betriebsrätin und habe soeben eine Reha-Maßnahme genehmigt bekommen, die ich im November 2007 antreten werde. Diesem Bescheid des Rentenversicherungsträgers (BfA/LVA lag ein Schreiben für den Arbeitgeber bei, welches diesem sofort zur Kenntnisnahme vorzulegen ist sowohl einen Antrag auf evtl. Ausgleichszahlungen. Soweit ich informiert bin, reicht dieses Procedere aus. Eine vorherige Information des AG ist m. E. nicht erforderlich, da ja auch nicht ersichtlich ist, ob die Reha-Maßnahme überhaupt genehmigt wird.

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