Bekanntgabe des Wahlergebnisses / § 13, 18 WO?
Liebe BR-Wahlfachleute,
wenn die Wahl gelaufen und die Stimmen ausgezählt sind, muss das Ergebnis bekannt gegeben werden. Bisher dachte ich, dass die in § 18 WO genannten Bedingungen - die BR-Mitglieder stehen endgültig fest (nach § 17 WO) - erfüllt sein soll. Ich dachte, es reicht aus, wenn man die gewählten BR-Mitglieder, die ihre Wahl angenommen haben, entsprechend dem Wahlaushang (Ort) bekannt macht.
Nun habe ich in diesem Forum gelesen, dass auch das eigentliche Wahlergebnis mit abgebennen Stimmen, Stimmenverteilung, ungültige Stimmen usw. unverzüglich nach Auszählung der Stimmen bekannt zu geben ist.
O.K. § 13 WO zweiter Halbsatz sagt etwas in dieser Richtung aus. Die gängigen Wahlhelfer sehen aber soetwas nicht vor: Da gibt es eine Wahlniederschrift (die muss aber nicht ausgehängt werden) und eine Wahlbekanntmachung nach § 18 WO - mehr nicht.
Ich bin jetzt etwas verwirrt - Was ist nun richtig? Was muss gemacht werden?
Viele Grüße Marc
Community-Antworten (4)
10.05.2006 um 03:21 Uhr
habe gerade noch einmal nachgelesen. Du hast recht, es reicht wenn man bekannt gibt welche Kanidaten den neuen Betriebsrat bilden. Allerdings ist es in vielen Betrieben üblich, das Auszählungsergebniss mit Anzahl der Stimmen Auszuhängen. so können die Gewählten schneller Ihrer Wahl zustimmen. Auch die Kolegen nehmen es meist positiv auf wenn sie schneller wissen wer die neuen Ansprechpartner sind. Bis heute sind wir damit sehr gut gefahren.
Gruß Seilburg
10.05.2006 um 03:30 Uhr
Hallo Seilburg,
vielen Dank für deine Bestätigung.
Wie "präsentiert" Ihr den das Ergebnis? Gibt man nur die reinen Ergebnisse bekannt = Stimmen oder geht man ins Detail = abgegebene Stimmen, gültige Stimmen usw. Und muss ich bei dieser wohl freiwilligen Information irgendwelche Formen beachten (z. Bsp. Unterschriften von zwei Wahlvorständen o.ä.) bzw. muss ich auch §§ nennen?
Gruß Marc
10.05.2006 um 03:55 Uhr
Wir haben eine Tabelle ausgehängt, mit den Kanidaten und Ihrer Stimmenanzahl. ohne ins detail zu gehen. und haben uns gleichzeitig für die Beteiligung bedankt. Überschrift: Ergebniss der Betribsratswahl Wir haben Unterschrieben um es zu bestätigen aber ohne §§.
10.05.2006 um 08:06 Uhr
Man sollte aber dann nicht vergessen, spätestens nach einer Woche das offizielle Wahlergebnis mit §§ aushängen, da dann in der Regel die Amtszeit des gewählten Betriebsrates beginnt.
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