Erstellt am 30.08.2007 um 18:23 Uhr von Mona-Lisa
@SgtPepper,
sag mal, strickt dein BRV das BetrVG selber???? :-))
"....dass der BR nächstes Jahr Zuwachs bräuchte...."
Nächstes Jahr sind keine regulären Betriebsratswahlen!
"....da ein paar in Rente gehen...."
dann rücken Ersatzmitglieder nach!
Auch wenn du einen Nachrücker hättest, nix ist mit "rüberhüpfen"
Bei der nächsten Betriebsratswahl, das wär dann 2010, kannst du dich als Kandidat aufstellen lassen.
Erstellt am 30.08.2007 um 18:29 Uhr von SgtPepper
Danke für deine äußerst "freundliche" Antwort.
Erstellt am 30.08.2007 um 18:34 Uhr von Mona-Lisa
@sgtPepper,
gern geschehen, es war mir ein Bedürfnis.... ;-))
Erstellt am 31.08.2007 um 10:17 Uhr von Frank B
@SgtPepper
Die Antwort von Mona-Lisa ist doch noch harmlos!
Wie ein Betriebsrat zu wählen ist steht im BetrVG! Dort stehen eigentlich auch die Grundlagen für die JAV. Wenn du seit fast einem Jahr JAV- Vorsitzender bist, solltest du zumindest schonmal was vom BetrVG gehört haben!!!
Deine einzige Möglichkeit wäre, Du hättest bei der letzten BR- Wahl kandidiert und währest nicht direkt als ordentliches Mitglied gewählt worden, hättest aber auf Grund des Wahlergebnisses die Möglichkeit nachzurücken!
Erstellt am 31.08.2007 um 11:20 Uhr von ego112
Wie kommst Du auf die Idee, dass ein JAV sich in den BR wählen lassen kann.
""Wählbar ist jeder Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (auch, wenn er nicht mehr in Ausbildung ist). Er darf nicht Mitglied des Betriebsrates sein. Mitglieder, welche im Laufe der Amtszeit das 25. Lebensjahr überschreiten, bleiben gem. § 64 Abs. 3 dennoch Mitglied der JAV.""
Deshalb lass es bei der Antwort von ML, denn diese sagte alles aus.
@Mona-Lisa,
gut gebrüllt, Löwin.
Erstellt am 31.08.2007 um 14:19 Uhr von SgtPepper
Das ist mir alles schon bekannt. Natürlich weiß ich das was ihr hier mir schreibt. Wär ja schlecht, wenn ich sowas nicht als JAVi wüsste. Ich hab nun mal gedacht es gibt da irgend eine Möglichkeit. Entschuldigung, dass ich neugierig war.
Erstellt am 04.09.2007 um 14:02 Uhr von Pitbull
Die Möglichkeit in den Betriebsrat zu kommen besteht nur darin, dass sich der Betriebsrat auflöst, bzw. geschlossen zurück tritt. Das könnte der Betriebsrat veranlassen, somit wäre es möglich frühzeitige BR Wahlen einzuberufen. Wie du aber sicher weißt, handelt es sich um eine Wahl und nicht um eine Ausschreibung. Du müsstest nun also noch gewählt werden. Dein JAV Mandat musst du dann niederlegen.
Mit freundlichem Gruß
André Z.
Ich finds immer gut, wenn Wissende Ihr Wissen vermitteln, als wäre es Ihnen Gott gegeben.
Erstellt am 04.09.2007 um 18:28 Uhr von SgtPepper
Vielen Dank für die Info André