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Dienstreise oder BR-Fortbildung

Z
zworg
Nov 2016 bearbeitet

Hallihallo, handelt es sich bei einem Br-Seminar um eine Fortbildung oder um eine Dienstreise und greift somit das bayr. ReisekostenG? Hat der BR das Recht bei einer Zugfahrt von über 500 km erster klasse zu fahren oder nicht? vielen dank

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Community-Antworten (2)

B
Benno_BRB

30.08.2007 um 19:19 Uhr

Moins zworg!

oisso des is glei so:

Betriebsratsarbeit ist Arbeitszeit. Nicht immer aber meistens! Außerdem muss der Besuch bei einem Seminar vom Gremium beschlossen werden. Da greift § 37. Abs.6 BetrVG. Somit ist es eine dienstlich veranlasste Forbildung. Wenn Du dann noch weiter weg musst als zur Nachbarfirma ein Haus weiter, dann ist das also auch eine Dienstreise! Inwiefern das alles dann nochmal per Landesgesetz weitergeregelt wird, musst Du dann schon selber rausfinden....

Woi i bünn jo nit von do. I komm jo vo hieä un des isch glei noamui so wait weg von do! ;-)

Hoffe Dir geholfen zu haben Schönen Feierabend!!

bis denno

Benno

C
Catweazle

30.08.2007 um 20:19 Uhr

@zworg,

es hängt davon ab was bei euch im Betrieb bzgl. Dienstfahrten üblich ist. Wenn die anderen 1. Klasse fahren dann natürlich der BR auch. Andere Gesetze als das BtrVG greifen wohl nicht.

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