Erstellt am 30.08.2007 um 17:19 Uhr von Benno_BRB
Moins zworg!
oisso des is glei so:
Betriebsratsarbeit ist Arbeitszeit. Nicht immer aber meistens!
Außerdem muss der Besuch bei einem Seminar vom Gremium beschlossen werden. Da greift § 37. Abs.6 BetrVG. Somit ist es eine dienstlich veranlasste Forbildung. Wenn Du dann noch weiter weg musst als zur Nachbarfirma ein Haus weiter, dann ist das also auch eine Dienstreise! Inwiefern das alles dann nochmal per Landesgesetz weitergeregelt wird, musst Du dann schon selber rausfinden....
Woi i bünn jo nit von do. I komm jo vo hieä un des isch glei noamui so wait weg von do! ;-)
Hoffe Dir geholfen zu haben Schönen Feierabend!!
bis denno
Benno
Erstellt am 30.08.2007 um 18:19 Uhr von Catweazle
@zworg,
es hängt davon ab was bei euch im Betrieb bzgl. Dienstfahrten üblich ist. Wenn die anderen 1. Klasse fahren dann natürlich der BR auch. Andere Gesetze als das BtrVG greifen wohl nicht.