Erstellt am 29.08.2007 um 19:46 Uhr von Catweazle
@Schröder,
Ja, das reicht. Ich würde unbedingt empfehlen auch die Neuwahl auf die Tagesordnung zu nehmen.
Erstellt am 30.08.2007 um 09:48 Uhr von Winni
Reichen tut es. Ich würde aber im Vorfeld mal genau abklären wer alles gegen euren Vorsitzenden ist, nicht das du eine böse Überraschung erlebst. Wenn das geklärt ist bitte geheim abstimmen lassen und die Neuwahl anschließend ebenfalls geheim! Wenn du das öffentlich machen lässt musst du damit rechnen das der Schuss nach hinten los geht!
Erstellt am 30.08.2007 um 10:46 Uhr von schach
Abwahl und Neuwahl sind per TO möglich, allerdings wäre es für das Gremium allgemein (Aussenwirkung) besser, den BRV zu Niederlegung seines Vorsitzes zu bewegen.
Erstellt am 02.09.2007 um 23:55 Uhr von peters
Gleichzeitig würde ich - vor der Wahl eines neuen BRV - abklären, ob es einen kompetenten Nachfolger gibt.
Zum Beispiel jemanden, der das BetrVG kennt und weiß, wie man einen BRV abwählen kann. Aber den scheint es bei euch bisher nicht zu geben.