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Kündigungsschutz von Schwerbehindertenvertreter

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Conny
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, ist es richtig, dass Schwerbehindertenvertreter ebenfalls einen Sonderkündigungsschutz haben. Und wie sieht es mit einer Änderungskündigung in dem Fall aus?

Vielen Danke für die Info's Gruß Conny

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Community-Antworten (5)

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Catweazle

29.08.2007 um 21:57 Uhr

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Robin H

30.08.2007 um 11:08 Uhr

Eine Änderungskündigung ist eine besondere Form der Kündigung (Beendigungskündigung mit dem Angebot der Fortführung des Arbeitsverhältnisses zu anderen Bedingungen). Solange in Texten nicht von "Beendigungskündigung" die Rede ist, ist immer jede Art der Kündigung gemeint.

L
Lotte

30.08.2007 um 11:25 Uhr

Conny, wenn Du noch mehr über Rechte und Pflichten von SchwerbV wissenmöchtest, habe ich hier eine gute Internetseite für Dich: http://www.schwbv.de/ Viele Grüße und schönen Tag

A
Aliosman

30.08.2007 um 15:25 Uhr

Hallo Conny,

Kündigung eines Schwerbehinderten AN bedarf es die Zustimmung des Intregrationsamtes. Was früher Fürsorgestelle hies.

L
Lotte

30.08.2007 um 15:32 Uhr

Aliosman, es geht um den/die SchwerbV. Die/Der muss nicht selbst schwerbehindert sein.

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