Kündigungsschutz von Schwerbehindertenvertreter
Hallo Zusammen, ist es richtig, dass Schwerbehindertenvertreter ebenfalls einen Sonderkündigungsschutz haben. Und wie sieht es mit einer Änderungskündigung in dem Fall aus?
Vielen Danke für die Info's Gruß Conny
Community-Antworten (5)
29.08.2007 um 21:57 Uhr
@Conny,
sie haben den gleichen Kündigungsschutz wie BRM.
30.08.2007 um 11:08 Uhr
Eine Änderungskündigung ist eine besondere Form der Kündigung (Beendigungskündigung mit dem Angebot der Fortführung des Arbeitsverhältnisses zu anderen Bedingungen). Solange in Texten nicht von "Beendigungskündigung" die Rede ist, ist immer jede Art der Kündigung gemeint.
30.08.2007 um 11:25 Uhr
Conny, wenn Du noch mehr über Rechte und Pflichten von SchwerbV wissenmöchtest, habe ich hier eine gute Internetseite für Dich: http://www.schwbv.de/ Viele Grüße und schönen Tag
30.08.2007 um 15:25 Uhr
Hallo Conny,
Kündigung eines Schwerbehinderten AN bedarf es die Zustimmung des Intregrationsamtes. Was früher Fürsorgestelle hies.
30.08.2007 um 15:32 Uhr
Aliosman, es geht um den/die SchwerbV. Die/Der muss nicht selbst schwerbehindert sein.
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