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Vergleichbarkeit - was kann BR tun?

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Happy53
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen, hallo Kollegen,

wir werden von einer anderen Druckerei nach 613a übernommen. Die Druckerei unterhält insgesamt 5 Standorte, von diesen Standorten soll dann einer geschlossen werden. Nun soll den Mitarbeiter/innen der Betriebstelle die geschlossen wird, Arbeitsplätze bei uns angeboten werden. Wir gehen aber davon aus, dass wir kein zusätzliches Personal benötigen.

Nun die Frage: Kann es sein, dass bei uns dann Leute betriebsbedingt gekündigt werden, so dass die MA der geschlossenen Betriebsstelle einen Arbeitsplatz bei uns bekommen. (Entfernung der zwei Standorte ca. 80 Km)

Vielen Dank für Antworten

4.25302

Community-Antworten (2)

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Lotte

31.08.2007 um 02:15 Uhr

Happy, das kommt zum Teil darauf an, ob Ihr ein Betrieb werdet mit Filialen, Abteilungen oder Betriebsteilen oder ein UN seid mit mehreren Betrieben. " Nach § 1 Abs. 3 KSchG ist die vom Arbeitgeber zu treffende Sozialauswahl streng betriebsbezogen und entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts auch bei einer entsprechenden Ausweitung des Direktionsrechts des Arbeitgebers grundsätzlich nicht unternehmensbezogen" aus BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 2.6.2005, 2 AZR 158/04

und "Der Zweite Senat hat auf die ständige Rechtsprechung verwiesen, nach der die Sozialauswahl betriebsbezogen ist und Arbeitnehmer anderer Betriebe eines Unternehmens oder eines Konzerns grundsätzlich nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen sind. Eine Sozialauswahl, die vergleichbare Arbeitnehmer mehrerer, möglicherweise weit auseinander liegender Betriebe des Unternehmens einbeziehe, würde die Vorbereitung eines Kündigungsentschlusses durch den Arbeitgeber und dessen Nachprüfung durch die Gerichte ohne ausreichende gesetzliche Grundlage über Gebühr erschweren und darüber hinaus zu nur schwer lösbaren Problemen im Rahmen der Beteiligung des Betriebs-/Personalrats bei derartigen Maßnahmen führen." aus BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 15.12.2005, 6 AZR 199/05

Es ist außerdem entscheidend, ob die AN per Direktionsrecht des AG versetzt werden können oder ob eine Änderungskündigung ausgespriochen werden muss.

H
Happy53

31.08.2007 um 11:20 Uhr

Hallo Lotte,

vielen Dank für Deine Antwort, die uns schon weitergeholfen hat. Wir werden, so wie es aussieht, ein Betrieb in einem Unternhemen mit mehreren Betrieben sein. Leider wissen wir noch nicht, ob der AG die AN per Direktionsrecht versetzten kann. Aber nochmal vielen Dank für Deine Antwort.

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