Arbeitsversäumnis eines nicht freigestellten BR-Mitgliedes
Hallo, ein nicht freigestelltes Mitglied unseres BR soll an einer Info-Veranstaltung mit diversen Referenten teilnehmen. Diese ist kostenlos und findet während seiner regulären Arbeitszeit, jedoch außerhalb des Firmengeländes statt. Der BR hält die Teilnahme für notwendig, der Arbeitgeber vermutlich nicht. Frage: Ist für solch eine Teilnahme des nicht freigestellten BR-Mitgliedes ein Beschluß des BR notwendig oder reicht in diesem Fall die einfache Abmeldung beim Arbeitgeber zur BR-Tätigkeit?
Community-Antworten (2)
29.08.2007 um 09:40 Uhr
Ist es eine Veranstaltung nach § 37, ist ein Beschluss notwendig. Dann folgt dass übliche Prozedere wenn der AG dieses nicht möchte.
29.08.2007 um 12:58 Uhr
Wenn es eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 oder 7 ist, ist immer ein Beschluss notwendig! Wenn es unter Betriebsratsarbeit nach § 37 Abs. 2 fällt, die unter Umständen auch für nicht freigestellte BR-Mitglieder außerhalb des Betriebes sein kann, lliegt es im Ermessensspielraum des einzelnen BR-Mitgliedes, ob er die Freistellung "bei gewissenhafter Überlegung und bei ruhiger, vernünftiger Würdigung aller Umstände für erforderlich hält..." (Fitting). In diesem Fall ist kein Beschluss notwendig, jedoch gelten die "Abmeldungsregeln" und man sollte natürlich in diesen Fällen bei bestimmten Arbeitgebern vorsichtig sein und sich im Betriebsrat über gewisse Regeln verständigen.
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