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Minderheitenschutz bei dem Nachrücken von Ersatzmitgliedern

D
Daimonion
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe folgende Frage: Vor einem Jahr wurde in unserem Unternehmen ein Betriebsrat gewählt (3 Vollmitglieder): 2 Frauen und ein Mann. Nun ist eine dieser Frauen aus dem Unternehmen ausgeschieden und die Dame mit der nächsthöheren Stimmzahl wurde eingesetzt. Nun ist unser Unternehmen so strukturiert, dass die Frauen zahlenmässig überlegen sind.

Nun suche ich verzweifelt Beiträge zum Thema Minderheitenschutz (hier der Mann). Ist es zulässig in einem Betrieb in dem die Männer zahlenmässig unterlegen sind, einen Mann und zwei Frauen als Betriebsrat zu bestimmen?

Die Frage bitte nicht falsch verstehen. Mir wurde vom Gesamtbetriebsrat zugesichert es wäre nicht zulässig. Ich kann dies aber aus dem gesetz nicht erkennen. Vielen Dank für die Antwort

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Community-Antworten (13)

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Kölner

28.08.2007 um 21:40 Uhr

@Daimonion Wie kommt der GBR zu seiner Aussage? In der Regel basiert das ganze Minderheitengeschlechtbestimmungsverfahren - wenn es richtig gemacht wurde - auf § 15 BetrVG, dem Wahlausschreiben und dem d'Hondtschen Auszählungsverfahren am Tag des Wahlausschreibens.

M
Mona-Lisa

28.08.2007 um 21:44 Uhr

@Daimonion, ich weiss nicht, was dir der GBR da für einen Unsinn erzählt hat, aber ist doch eigentlich logisch, dass die Frauen mit 2 und die Männer mit 1 Sitz vertreten sind. Die Frauen sind bei euch zahlenmässig überlegen, also muss sich das auch im BR wiederspiegeln! Ausser, es hätten sich keine, oder zuwenig Frauen (nur eine) zur Wahl gestellt!

Im BetrVG, z. B. im Däubler kannst du unter § 15 RN. 14 selbst ausrechnen, wie der Minderheitschutz errechnet wird.

M
Mona-Lisa

28.08.2007 um 21:44 Uhr

Hoppla Kölner, warst wieder schneller! ;-))

W
wicht

29.08.2007 um 01:33 Uhr

sowohl Kölner als auch Mona-Lisa haben RECHT !

Der Schlüssel dazu ist das D`Hondtsche System !

hi hi..... bei uns ist es gerade umgedreht...... viiiiiel mehr Männer als Frauen und doch haben sich nach d`Hondt die Frauen im sowohl im örtlichen BR als auch im GBR etabliert !

FB
Frank B

29.08.2007 um 09:41 Uhr

Ich kann hier nicht ganz folgen. ;-) Mal angenommen, nach dem Ausscheiden der einen Frau, ist das Ersatzmitglied mit der nächsthöheren Stimmenzahl ein Mann, wieso rückt dann eine Frau in den BR nach?

Kommentierung zum §15 BetrVG lesen hilft manchmal. In dem o.g. Fall haben nämlich alle Unrecht!!!

...ist die Anzahl der Mitglieder des Minderheitengeschlechts erfüllt, rückt das Mitglied mit der nächsthöchsten Stimmenzahl nach!

K
Kölner

29.08.2007 um 11:12 Uhr

@Frank B "In dem o.g. Fall haben nämlich alle Unrecht!!!" Na da wäre ich mir nicht sicher, ob DU die oben genannte Konstellation des Nachrückens in Deine Argumentation so zurechtbiegen darfst, wie DU es tust.

Im o.g. Fall hat die nachrückende Frau die höchste Stimmenzahl...

W
Winni

29.08.2007 um 11:54 Uhr

@Frank B

Du hast in meinen Augen recht! Wenn nach Ausscheiden einer Frau der nächste mit den meisten stimmen ein Mann ist, hat der Mann nachzurücken, nicht eine Frau die Stimmenmäßig dahinter liegt!

K
Kölner

29.08.2007 um 11:57 Uhr

@Winni Verstehe ich diesen Satz "Nun ist eine dieser Frauen aus dem Unternehmen ausgeschieden und die Dame mit der nächsthöheren Stimmzahl wurde eingesetzt" so falsch?

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Daimonion

29.08.2007 um 12:19 Uhr

Na es ist schon so, dass die nachrückende Frau, die meisten Stimmen hat.

Irgendwie ist es doch herrlich zu sehen, dass ein GBR keine Ahnung hat und den Ersatzmitgliedern irgendwelche Stories auftischt. Wäre in diesem Fall der Mann aus dem Betriebsrat ausgeschieden, hätte der Minderheitenschutz ziehen müssen.

Na ja was soll ich sagen, das Lesen der Gesetzestexte wäre für den GBR sicherlich gar nicht so unangebracht :)

K
Kölner

29.08.2007 um 12:52 Uhr

@Frank B, Winni ??

FB
Frank B

29.08.2007 um 14:29 Uhr

@ Kölner Ich war zu Tisch... . ;-) Ich gebe mich geschlagen, die Auflösung hat Daimonion selbst gegeben. Der GBR hat trotzdem nicht ganz unrecht. Man kann nicht festlegen der BR besteht aus zwei Frauen und einem Mann!!! Was ist, wenn der nächste Kandidat doch ein Mann wäre? Ist es möglich einen Betriebsrat von 1 weibl. und 2 männl. Mitgliedern, unter den o.g. Voraussetzungen, zu haben?

K
Kölner

29.08.2007 um 14:34 Uhr

@Frank B Ich hoffe, Du hast "zu Tisch" auch was gegessen... Dein Einwurf ist ja korrekt, ist im Sinne der Fragestellung aber nur hypothetischer Natur. :-)

FB
Frank B

29.08.2007 um 15:14 Uhr

Linsen mit Rauchfleisch!

Dem kann ich nicht widersprechen.

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