Minderheitenschutz - besteht der grundsätzlich oder hängt der vom Zahlenverhältnis der Geschlechter ab?
Hallo, Besteht der Minderheitenschutz (weibliches Geschlecht) grundsätzlich oder ist dieser abhängig von der Anzahl der Beschäftigten, wieviel Männer bzw. Frauen im Betrieb tätig sind? MfG.
Community-Antworten (3)
23.01.2006 um 09:53 Uhr
Es gibt keinen Minderheitenschutz!
Eine eindeutige Antwort gibt der §15 Abs.2 BetrVG, genau, abhängig von der Anzahl der Beschäftigten muss das Geschlecht in der Minderheit vertreten sein.
Dies hat nichts mit Schutz zu tun.
23.01.2006 um 09:53 Uhr
Hallo lyle_inday, die Antwort in bereits im Wort "Minderheit" enthalten. Sind Männer/Frauen im Betrieb in unterschiedlicher Anzahl beschäftigt, muss der Wahlvorstand nach d´Hondt berechnen, in welchem Verhältnis das Geschlecht der Minderheit im BR vertreten sein muss/sollte. Wie viele BR-Sitze zu verteilen sind, ergibt sich aus der regelmässigen Anzahl aller Beschäftigten.
24.01.2006 um 00:37 Uhr
Hallo Frank B., was ist denn nach Ihrer Meinung der § 15 Abs. 2 BetrVG anderes als ein klarer Minderheitenschutz? Das "Geschlecht in der Minderheit" bekommt Sitze im BR unabhängig vom Wahlergebnis garantiert. In extremen Fällen führt das zu einer Verfälschung des Wählerwillens, den ich verfassungsrechtlich für höchst bedenklich halte. Beispiel: 90 Wahlberechtigte, 16 Männer, 74 Frauen, 5-köpfiger BR; den Männern steht als Geschlecht in der Minderheit mindestens ein Sitz zu; Persönlichkeitswahl: 11 Kandidatinnen, 1 Kandidat Wahlergebnis: Der eine - männliche Kandidat - erhält eine Stimme (seine eigene), die elf Kandidatinnen mehr als eine Stimme; trotzdem zieht der männliche Kandidat in den BR ein. Kein Minderheitenschutz? Gruß otto
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