BR-Wahl - ab wann greift der Minderheitenschutz?
Betr. Minderheitenschutz: Ab welcher Verteilung der Geschlechter kann von einer Minderheit ausgegangen werden? Es kann ja kaum sein, dass bereits ab 1 Frau/Mann mehr oder weniger von einer Minderheit gesprochen werden kann.
Community-Antworten (5)
19.01.2006 um 10:21 Uhr
Die gleiche Frage ist bereits hier mehrfach gestellt und unterschiedlich beantwortet worden. So z.B. 48 Männer und 46 Frauen, wurde sinngemäß kommentiert "... da kann man kaum von gleicher Anzahl sprechen!" Also die Entscheidung liegt beim WV, wenn er beschließt, das beide Geschlechter gleich vertreten sind, sollte dies rechtens sein.
19.01.2006 um 10:22 Uhr
Dieser Punkt wird im § 5 Der Wahlordnung beschrieben. Auf die Anzahl der Männer und Frauen ist die d'Hondtsche Verteilung anzuwenden.
19.01.2006 um 10:23 Uhr
Boah, Frank B., nicht so eine Antwort ins Forum setzen, bitte nicht! Das ist ganz schlimm und!
19.01.2006 um 12:53 Uhr
Ng, vielleicht beruhigt Dich diese Mitteilung. Die Berechnung der Mindestsitze für das Minderheitengeschlecht kann ergeben, dass das Minderheitengeschlecht nach d´Hondt keinen Anspruch auf einen BR-Sitz hat. Und die Berechnung muss nunmal erfolgen, sobald die Geschlechter nicht gleich verteilt sind; selbst bei einem zahlenmässigen Unterschied von größer/gleich 1. Da hat auch ein WV keinen Ermessensspielraum.
19.01.2006 um 13:09 Uhr
Ich bin derselben Ansicht wie Fayence, die eine Person ist die Minderheit, also muß hier nach d'Hondt gerechnet werden
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