Erstellt am 28.08.2007 um 19:33 Uhr von Kölner
@Miezi21
Wenn man nett ist, macht man das so. Wenn man böse ist, dann überlässt man das dem Gewerkschaftsvertreter.
§ 2 BetrVG
Erstellt am 28.08.2007 um 21:12 Uhr von Mona-Lisa
@Miezi21,
klar ist aber auch, dass ein AG wissen will und auch verlangen kann, wer sich in seinen "hoheitlichen Gefilden" aufhält! :-))
Erstellt am 28.08.2007 um 23:13 Uhr von Der alte Heini
Es dürfte neu sein, dass Besucher des Betriebsrats,
hier ein Vertreter der Gewerkschaft eingeladen zu einer Betriebsratssitzung, sich beim Arbeitgeber anmelden müssen.
Da die Zuwegung zum Betriebsratsbüro und das Betriebsratsbüro selbst dem Hausrecht des BR unterliegen bezweifele ich, dass die Besucher des BR sich beim Arbeitgeber anmelden müssen.
Ich gehe nicht davon aus das §2 BetrVG für diesen Fall bedeutend ist.
Erstellt am 28.08.2007 um 23:42 Uhr von wicht
...auch ich bin der Meinung...... NEIN..... muss der AG nicht wissen !
wer meine BR-Sitzungs-Einladungen bekommt ist noch nie dem AG gemeldet worden. Ob ich nun einen "Besucher" einlade oder nicht ist --- so denke ich mal ---- die Sache des BR-Vorsitzenden.
Erstellt am 29.08.2007 um 07:06 Uhr von paula
@Heini
wie kommst Du denn auf die Idee, dass die eindeutige Vorschrift § 2 BetrVG hier nicht gilt
Erstellt am 29.08.2007 um 09:20 Uhr von Robin H
Ich weiß nicht so recht, wie das praktisch gehen soll, dass der AG nichts erfährt.
Im Regelfall ist doch der AG Herr über den Empfang bzw. das Betriebstor, und Besucher müssen sich anmelden. (Oder ist der Empfang bei irgendjemand ausschließlich mit BR-Mitgliedern besetzt?)
Der freie Zugang zum BR bedeutet doch nur, dass der AG den Zugang nicht verhindern darf, aber nicht, dass er nicht erfährt, wer aufs Gelände kommt, und unter diesem Aspekt würde ich dem AG natürlich ankündigen, dass ein Gew-Vertreter kommt.
Erstellt am 29.08.2007 um 10:18 Uhr von peanuts
Wie gut, dass ein AG NUR IM BETRIEB VERTRETENEN Gewerkschaften den Zugang ermöglichen muss.
Aber wann ist eine Gewerkschaft im Betrieb vertreten? Und wer ist hier womöglich in der "Beweispflicht"?
Erstellt am 29.08.2007 um 13:18 Uhr von khel
Hallo,
@peanuts:
Eine Gewerkschaft ist dann im Betrieb vertreten, wenn mindestens eines ihrer Mitglieder in dem Betrieb arbeitet. Und selbst wenn außer dieser einen Person niemand sonst in der Gewerkschaft ist, darf ein Sekretär der entsprechenden Gewerkschaft in die Firma.
Zum Thema Beweispflicht: sollte ein AG bezweifeln, dass eine/r seiner AN in einer Gewerkschaft ist, würde ich das der Gewerkschaft überlassen und mich als AN im Zweifelsfall nicht outen. Man muss ja auch beim Vor-/Einstellungsgespräch nicht sagen, ob man in einer Gewerkschaft ist.
Im Übrigen darf auch eine nicht im Betrieb vertretene Gewerkschaft zum Zwecke der Mitgliederwerbung den Betrieb betreten (Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz).
@Miezi21:
wie schon andere User geschrieben haben, musst Du als BR dem AG nicht Bescheid sagen, dass jemand von der Gewerkschaft kommt. Der Gewerkschaftsvertreter meldet sich auf jeden Fall selbst beim AG an. Allerdings ist es dem Betriebsrat auch nicht verboten, den AG selbst zu informieren. Dein AG mag das evtl. als Geste des guten Willens o.ä. ansehen. Wir z.B. haben zu unserer nächsten BR-Sitzung auch jemanden von unserer zuständigen Gewerkschaft eingeladen und dem AG vorab Bescheid gesagt. Das wurde positiv vermerkt, auch wenn wir auf Nachfrage nicht erzählt haben, worüber wir mit unserem Besuch sprechen wollen (den Satz "Das geht Dich einen Sch...dreck an!" habe ich mir gem. §2 Abs. 1 BetrVG verkniffen ;-) ).
Gruß
khel