Erstellt am 28.08.2007 um 14:50 Uhr von Aliosman
Hallo Reni,
ja, unter der Vorrausetzung er möchte versetz werden. Dann verliert er sein Mandat als BRM.
Erstellt am 28.08.2007 um 15:03 Uhr von Jube
@Reni
Versetzung innerhalb derselben Firma mit gleichem BR, sonst wäre es ja keine Versetzung sondern ein vollkommen neues Arbeitsverhältnis bei einer Fremdfirma. Also kann er auch im BR bleiben. Oder habe ich da was falsch verstanden?
Erstellt am 28.08.2007 um 15:03 Uhr von Heinz
Hallo Reni,
ist Euer Betriebsrat auch für den anderen Standort zuständig, lautet die Antwort : nein, er verliert nicht seine BR Zugehörigkeit. Ist der BR für den Standort nicht zuständig, lautet die Antwort:ja, er verliert die Zugehörigkeit zum BR. In diesem Fall müsste der BR der Versetzung nach §103 (3) zustimmen, oder zu versetzende Arbeitnehmer mit der Versetzung einverstanden sein.
Erstellt am 30.08.2007 um 12:56 Uhr von Reni
Hallo nochmal,
also es handelt sich hierbei darum, das ein standort geschlossen wird. das BR Mitglied müsste schon 2 wochen vor der kompletten standortschliessung seinen dienst an einem neuen standort beginnen. noch liegt keine anfrage des AGs vor auch bisher kein neuer arbeitsvertrag.
ist das br mitglied dann automatisch seine mitgliedschaft los?
Reni