Attest einsetzbar wie ein Joker ?
Ein BR Mitglied hat ein Attest vorgelegt beim AG, welches besagt das sie Pflegeperson ihres Angehörigen ist. Im Tarifvertrag ist das dazu genau geregelt was die Arbeitszeiten angeht. Wie sieht es denn nun mit der Entsendung für GBR, WA, Seminar etc. aus? bei einer Entsendung mit fünf Tagen wird ja dann gegen den Tarifvertrag verstoßen. Ist die Entsendung neu zu beschliessen?
Community-Antworten (3)
01.04.2019 um 16:04 Uhr
Ich verstehe die Frage nicht. Was steht den im Tarifvertrag.?
01.04.2019 um 23:07 Uhr
Das BRM ist trotz der Pflege mit der Entsendung einverstanden?. Das muss es m.E. selber wissen. Möglicherweise hat das BRM ja jemanden, der einspringen kann? Das ist vergleichbar mit einer alleinerziehenden Mutter/einem Vater, die/der auf familienfreundliche Arbeitszeiten angewiesen ist. Auch solche Leute dürfen abends mal weg und besorgen dann eben einen Babysitter.
02.04.2019 um 00:40 Uhr
Ich denke die Entsendung wird ja nicht ohne seine Zustimmung geschehen. Eine Ensendung als ehrenamtliches Mitglied entzieht sich eh jeglichem Tarifvertrag. Ein Tarifvertrag kann nur auf diege der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zugreifen, nicht jedoch auf denen der ehrenamtlichen Tätigkeiten.
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