Nach unserer bisherigen Vorgehensweise konnte die Tagesordnung zu Beginn einer BR-Sitzung nur ergänzt werden, wenn ein einstimmiger Beschluss der Anwesenden vorlag. Dies auch dann, wenn der BR trotz rechtzeitiger Einladung aller in Frage kommender Mitglieder nicht vollständig besetzt war. In der Literatur gibt es sehr kontroverse Auffassungen zu diesem Thema. Insbesondere interessiert mich eure Meinung

a) zum Erfordernis einer einstimmigen Ergänzung der Tagesordnung

und

b) der Auffassung, der BR müsse komplett sein (wir sind 15 Mitglieder). Nur wenn 15 stimmberechtigte BR (incl. Ersatzmitglieder) anwesend seien, könne die Tagesordnung ergänzt werden