Tagesordnung der BR-Sitzung
Nach unserer bisherigen Vorgehensweise konnte die Tagesordnung zu Beginn einer BR-Sitzung nur ergänzt werden, wenn ein einstimmiger Beschluss der Anwesenden vorlag. Dies auch dann, wenn der BR trotz rechtzeitiger Einladung aller in Frage kommender Mitglieder nicht vollständig besetzt war. In der Literatur gibt es sehr kontroverse Auffassungen zu diesem Thema. Insbesondere interessiert mich eure Meinung
a) zum Erfordernis einer einstimmigen Ergänzung der Tagesordnung
und
b) der Auffassung, der BR müsse komplett sein (wir sind 15 Mitglieder). Nur wenn 15 stimmberechtigte BR (incl. Ersatzmitglieder) anwesend seien, könne die Tagesordnung ergänzt werden
Community-Antworten (2)
28.08.2007 um 13:16 Uhr
Also meine Meinung ist die die auch mehrheitlich vorherrschende Rechtsmeinung ist. Wenn Änderung der TO, dann nur einstimmig, weil man sich auf die BR Sitzung und die tops vorbereiten können muss. Es könnte sein dass ein (oder mehrere) Stimmungsmachende Mitglieder (multiplikatoren) sonst nicht zu entfaltung kommen (Meist die die fit sind und engagiert).
Natürlich muss der BR dann auch komplett sein, d.h. euer 15er Gremium auch mit 15 BRMs sein ( egal ob nachrücker oder BRM).
Ich verstehe allerdings nicht diese aktuell stark aufkommenden Fragen nach änderun der TOP, ist es nicth möglich 2-3 Tage im vorraus eine Tagesordnung aufzustellen, die bestand hat?
28.08.2007 um 13:44 Uhr
@Migu Ausführungen dazu findest Du auch im Thread 16398.
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