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Umgang mit einer Kündigung in der Probezeit

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Emililo1602
Aug 2024 bearbeitet

hallo zusammen, uns wurde nach §102 BetrVG eine beabsichtigte Kündigung eines Mitarbeiters in der Probezeit überreicht. Der Mitarbeiter soll diese in der kommenden Woche überreicht bekommen. Der Arbeitgeber möchte eine Stellungnahme von uns, bzw. weiß auch, das wir die Zeit verstreichen lassen können, ohne Stellungnahme. Als Begründung zur Kündigung gab es Informationen des direkten Vorgesetzten. Der betroffene Mitarbeiter sei weder teamfähig, noch konfliktfähig. Er hielte sich nicht an Absprachen oder Vereinbarungen. Auf diese Themen angesprochen würde er es immer einsehen und Besserung geloben. Der Arbeitgeber möchte sich jetzt, zum Ende der sechs monatigen Probezeit, von ihm trennen. Unsere Frage dazu, dürfen wir mit dem Mitarbeiter über die bevorstehende Kündigung sprechen? Im Netz habe ich leider nichts wirkliches dazu gefunden. Es ist schwierig für uns eine Stellungnahme abzugeben, ohne mit dem Mitarbeiter gesprochen zu haben. Freue mich auf eure Rückmeldung.

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Community-Antworten (17)

T
takkus

23.08.2024 um 10:35 Uhr

Betriebsverfassungsgesetz-> § 102 Mitbestimmung bei Kündigungen-> Abs. 2 Satz 4:

"Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören."

P
Pfried

23.08.2024 um 10:46 Uhr

"Der betroffene Mitarbeiter sei weder teamfähig, noch konfliktfähig. Er hielte sich nicht an Absprachen oder Vereinbarungen. Auf diese Themen angesprochen würde er es immer einsehen und Besserung geloben."

Solche Probleme bereits innerhalb der Probezeit, bringt nix, wenn sich das Verhalten nicht ändert, weg mit dem MA!

G
GabrielBischoff

23.08.2024 um 10:50 Uhr

/ignore Pfried

E
Emilio1602

23.08.2024 um 10:55 Uhr

lieber Herr oder Frau Pfried, da ich schon viele unqualifizierte Antworten ihrerseits hier im Forum gelesen habe, möchte ich Sie bitten, meine oben gestellte Frage zu ignorieren. Wie im wirklichen Leben, hat jede Medaille zwei Seiten. Eine Einschätzung oder Beurteilung eines Vorgesetzten, ist die eine Sicht... Woher wissen wir, das er die Wahrheit spricht?

P
Pfried

23.08.2024 um 11:07 Uhr

Wenn Sie schon Ihrem Vorgesetzten nicht vertrauen, dann gute Nacht! In Zeiten von Fachkräftemangel, kündigt kein Vorgesetzter jemanden, der top performt. Außer in den Augen von Betriebsräten vielleicht ...

Der MA wird entlassen, gut ist, da können Sie strampeln, wie Sie wollen!

A
Andi67

23.08.2024 um 11:09 Uhr

Den Stören - "FRIED alias PFRIED" einfach ignorieren...??????

R
RudiRadeberger

23.08.2024 um 11:12 Uhr

"Wie im wirklichen Leben, hat jede Medaille zwei Seiten. Eine Einschätzung oder Beurteilung eines Vorgesetzten, ist die eine Sicht... Woher wissen wir, das er die Wahrheit spricht?"

Da hast du schon Recht. Nur was machst du, wenn dir der Betroffene das Gegenteil erzählt?

D
Damei81

23.08.2024 um 11:21 Uhr

also sprechen dürfen schon § 102 Abs. 2 Satz 4 BetrVG

aber immer darauf achten es ist eine Wartezeitkündigung, da gibt es keinen Kündigungssschutz nach KSchG, Probezeitkündigung ist nur eine kürze Frist.

Passt meinstends aber nicht immer!!!!

F
fantil

23.08.2024 um 13:36 Uhr

Das der Stören - FRIED alias PFRIED in seinem privaten Umfeld noch nicht erschossen wurde wundert mich.

Es wundert mich noch mehr, dass die W.A.F. diese Scheiße nicht wegspülen kann. In Zukunft nur noch ifb!

M
Muschelschubser

23.08.2024 um 14:39 Uhr

"Gutmensch" ist übrigens Sprachjargon von AfD-Anhängern, Faschisten und Leuten die jenen zujubeln. Möchte man damit gern in Verbindung gebracht werden?

K
Kampfschwein

23.08.2024 um 14:45 Uhr

Zitat fantil : In Zukunft nur noch ifb!

Aus diesem Forum hat FRIED alias PFRIED ja auch den Namen her, wobei ich nicht davon ausgehe, das der dortige FRIED alias PFRIED mit dem hiesigen Vollidioten identisch ist.

M
Muschelschubser

23.08.2024 um 16:05 Uhr

Wahrscheinlich scheitert er dort bereits an der Anmeldeprozedur.

Deshalb hoffe ich hier sehnsüchtig auf einen Relaunch.

D
Damei81

23.08.2024 um 16:07 Uhr

wäre schön wenn man dem Fragesteller weiterhilft und nicht über Trolle spricht.

C
celestro

23.08.2024 um 16:16 Uhr

Was ist denn noch offen? Die Frage wurde schon im ersten Post beantwortet.

D
Damei81

23.08.2024 um 16:22 Uhr

mag sein, aber der Fragesteller bekommt, immer "Post" das ein neuer Betrag da ist, der hat dann aber nix mit der Frage zutun.

Ausserdem kann man noch Meinungen dazuschreiben!

Der Troll will doch nur das man ihn anspricht und beleidet. Sonst spricht anscheinend keiner mit ihm!

H
hamsterpups

26.08.2024 um 09:28 Uhr

Um mal zur Frage zurückzukommen: Ja, ihr dürft mit dem MA über die bevorstehende Kündigung sprechen. Und meiner Meinung nach solltet ihr es auch tun. Ist nur fair dem MA gegenüber.

S
seehas

26.08.2024 um 09:29 Uhr

Erstens: ihr dürft nicht nur mit dem betroffenen Mitarbeiter sprechen, ihr seid aufgefordert dazu Zweitens: um euch ein Bild machen zu können könnte es interessant sein auch mit ein paar Kollegen des Mitarbeiters zu sprechen, wie die mit ihm zurechtkommen.

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