Erstellt am 27.08.2007 um 17:01 Uhr von khel
Hallo Leo,
ich wüsste nicht, wie etwas mit der Geschäftsleitung vereinbart werden soll, wenn diese kein Gegenüber hat. Wer hat denn die entsprechenden Dokumente unterschrieben (AG mal außen vor gelassen)?
Es mag in der Firma Deines Mannes Dokumente geben, die ähnliche Inhalte haben wie BVs. Aber die sollte man dann besser Betriebsordnung, Betriebsanweisung o.ä. nennen. Sowas haben wir bei uns auch noch, da wir als noch nicht lange im Amt befindlicher BR noch mitten in der Erstellung unserer ersten BV zu den Themen Arbeitszeit und Urlaub stecken. Solange diese BV noch nicht in Kraft ist, gilt die Betriebsordnung weiter. Und so dürfte es sich auch mit den sog. "Betriebsvereinbarungen" verhalten, die es in der Firma Deines Mannes gibt. Der AG hat ja ein Weisungsrecht.
Gruß
khel
Erstellt am 28.08.2007 um 08:52 Uhr von Leo
Danke, so ähnlich hab ich auch argumentiert.
Eine Vereinbarung muß ja logischerweise von zwei oder mehreren "Parteien" getroffen werden, es kann ja kein AG mit sich selbst ne Vereinbarung treffen.
Aber ich konnte es eben nicht belegen, bzw. ich weiß nicht, wer außer BR noch BV mit AG erstelllen darf.