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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarungen ohne Betriebsrat????

L
Leo
Jan 2018 bearbeitet

bin BRV und konnte kürzlich die Frage meines Mannes trotzdem nicht beantworten:

Er arbeitet in einer Firma ohne BR und wollte wissen, ob und wer mit wem in solch einer Firma Betriebsvereinbarungen abschließt??? Es gibt dort wohl ältere BV, die aber nicht deutlich belegen, wer sie mit wem geschlossen hat.

Hat sowas dann überhaupt Gültigkeit? Wie so was mit BR funktioniert ist schon klar, aber ohne??

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Community-Antworten (2)

K
khel

27.08.2007 um 19:01 Uhr

Hallo Leo,

ich wüsste nicht, wie etwas mit der Geschäftsleitung vereinbart werden soll, wenn diese kein Gegenüber hat. Wer hat denn die entsprechenden Dokumente unterschrieben (AG mal außen vor gelassen)?

Es mag in der Firma Deines Mannes Dokumente geben, die ähnliche Inhalte haben wie BVs. Aber die sollte man dann besser Betriebsordnung, Betriebsanweisung o.ä. nennen. Sowas haben wir bei uns auch noch, da wir als noch nicht lange im Amt befindlicher BR noch mitten in der Erstellung unserer ersten BV zu den Themen Arbeitszeit und Urlaub stecken. Solange diese BV noch nicht in Kraft ist, gilt die Betriebsordnung weiter. Und so dürfte es sich auch mit den sog. "Betriebsvereinbarungen" verhalten, die es in der Firma Deines Mannes gibt. Der AG hat ja ein Weisungsrecht.

Gruß khel

L
Leo

28.08.2007 um 10:52 Uhr

Danke, so ähnlich hab ich auch argumentiert. Eine Vereinbarung muß ja logischerweise von zwei oder mehreren "Parteien" getroffen werden, es kann ja kein AG mit sich selbst ne Vereinbarung treffen. Aber ich konnte es eben nicht belegen, bzw. ich weiß nicht, wer außer BR noch BV mit AG erstelllen darf.

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