Erstellt am 29.03.2019 um 16:03 Uhr von Pjöööng
Woher sollen wir hier wissen ob die Geschäftsleitung das macht?
Erstellt am 29.03.2019 um 16:12 Uhr von LaunAn
Erstellt am 29.03.2019 um 16:22 Uhr von celestro
Ich wüsste nicht, wie man dagegen vorgehen könnte. Einzige Möglichkeit mMn "linkes Ohr rein, rechtes Ohr raus".
Es sei denn es lägen "gute Gründe" vor, die eine Abmahnung oder Kündigung (BR nur fristlos) rechtfertigen würden. Dann wäre die richtige Reaktion, daß der BRV sein Verhalten schleunigst ändern sollte.
Erstellt am 29.03.2019 um 16:35 Uhr von §§Reiter
Locker bleiben, nicht beeindrucken lassen und so schnell wie möglich das Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1 buchen.
Erstellt am 29.03.2019 um 17:10 Uhr von samira
>dem Betriebsrat Vorstitzender
der sich Freigestellt hat<
wie meinst du das?
Erstellt am 29.03.2019 um 17:47 Uhr von Köpenicker
Hat er sich nach §37 abs 2 betrVg freigestellt oder wurde er freigestellt nach §38 betrVg ?
Erstellt am 29.03.2019 um 18:36 Uhr von LaunAn
ER hat sich selber freigestellt da so viel es angefallen war was in Betrieb angefallen war
Erstellt am 29.03.2019 um 19:53 Uhr von Köpenicker
Wenn sie ihre Drohung war machen, dann geht’s vor Gericht und die Hürden sind hoch.
Erstellt am 29.03.2019 um 20:46 Uhr von Moreno
Er hat sich selber freigestellt ....da gebe ich doch dem Arbeitgeber Mal Recht wenn ihm dies nicht passt! Er muss wenn es keine Freistellung nach 38 ist sich vom Arbeitsplatz abmelden und die vorraussichtliche Dauer dem Vorgesetzten mitteilen. Auch wenn viel zu tun ist muss er sich an diese Spielregeln halten!
Erstellt am 29.03.2019 um 20:59 Uhr von Köpenicker
Ob er das gemacht weiß man nicht.
Erstellt am 29.03.2019 um 22:13 Uhr von celestro
das bringt doch so nichts. Was heißt "er hat sich freigestellt?" Für ein paar Stunden, 1 ganzen Tag oder seit 3 Wochen?
Erstellt am 29.03.2019 um 22:29 Uhr von Köpenicker
Welche Größe hat den das Gremium ?
Erstellt am 31.03.2019 um 19:56 Uhr von jimbob2019
Boa BR Arbeit geht vor Arbeit. Wenn es sich ausschließlich und nachweislich um BR Arbeit handelt kann der AG nichts machen . Der BRV muss den AG ermal nur informieren. Ansonsten solte er schleunigst eine 100% Freistellung beantragen.