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Betriebsrat Vorsitzender

L
LaunAn
Mrz 2019 bearbeitet

Guten Tag Ich wollte mal wissen ob die Geschäftsleitung dem Betriebsrat Vorstitzender der sich Freigestellt hat mit Abmaungen und Kündigung Droht . wie kann man da gegen vorgehen ?

425013

Community-Antworten (13)

P
Pjöööng

29.03.2019 um 17:03 Uhr

Woher sollen wir hier wissen ob die Geschäftsleitung das macht?

L
LaunAn

29.03.2019 um 17:12 Uhr

Die habe das angedroht

C
celestro

29.03.2019 um 17:22 Uhr

Ich wüsste nicht, wie man dagegen vorgehen könnte. Einzige Möglichkeit mMn "linkes Ohr rein, rechtes Ohr raus".

Es sei denn es lägen "gute Gründe" vor, die eine Abmahnung oder Kündigung (BR nur fristlos) rechtfertigen würden. Dann wäre die richtige Reaktion, daß der BRV sein Verhalten schleunigst ändern sollte.

§
§§Reiter

29.03.2019 um 17:35 Uhr

Locker bleiben, nicht beeindrucken lassen und so schnell wie möglich das Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1 buchen.

S
samira

29.03.2019 um 18:10 Uhr

dem Betriebsrat Vorstitzender der sich Freigestellt hat< wie meinst du das?

K
Köpenicker

29.03.2019 um 18:47 Uhr

Hat er sich nach §37 abs 2 betrVg freigestellt oder wurde er freigestellt nach §38 betrVg ?

L
LaunAn

29.03.2019 um 19:36 Uhr

ER hat sich selber freigestellt da so viel es angefallen war was in Betrieb angefallen war

K
Köpenicker

29.03.2019 um 20:53 Uhr

Wenn sie ihre Drohung war machen, dann geht’s vor Gericht und die Hürden sind hoch.

M
Moreno

29.03.2019 um 21:46 Uhr

Er hat sich selber freigestellt ....da gebe ich doch dem Arbeitgeber Mal Recht wenn ihm dies nicht passt! Er muss wenn es keine Freistellung nach 38 ist sich vom Arbeitsplatz abmelden und die vorraussichtliche Dauer dem Vorgesetzten mitteilen. Auch wenn viel zu tun ist muss er sich an diese Spielregeln halten!

K
Köpenicker

29.03.2019 um 21:59 Uhr

Ob er das gemacht weiß man nicht.

C
celestro

29.03.2019 um 23:13 Uhr

das bringt doch so nichts. Was heißt "er hat sich freigestellt?" Für ein paar Stunden, 1 ganzen Tag oder seit 3 Wochen?

K
Köpenicker

29.03.2019 um 23:29 Uhr

Welche Größe hat den das Gremium ?

J
jimbob2019

31.03.2019 um 21:56 Uhr

Boa BR Arbeit geht vor Arbeit. Wenn es sich ausschließlich und nachweislich um BR Arbeit handelt kann der AG nichts machen . Der BRV muss den AG ermal nur informieren. Ansonsten solte er schleunigst eine 100% Freistellung beantragen.

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