Erstellt am 27.08.2007 um 13:05 Uhr von Werner
Hallo MeinMicha,
die beiden Passagen oder besser gesagt diese Sätze einzeln interpretiert, komme ich auch auf eine 3.
Doch um ein Zeugnis wirklich zu beurteilen muß man es in Gänze sehen.
Erstellt am 27.08.2007 um 13:12 Uhr von khel
Hallo MeinMicha06,
das sehe ich auch so, bezogen auf den ersten Satz. Den zweiten Satz kann ich nicht so richtig einer Schulnote zuordnen. Note 3 könnte stimmen, aber ich bin mir nicht 100%ig sicher.
Falls Du noch mehr wissen willst, guck mal hier nach:
http://www.arbeitszeugnis-info.de/index_visit.htm
Gruß
khel
Erstellt am 27.08.2007 um 14:31 Uhr von ego112
" erledigt die ihr übertragenen Aufgaben zu unsere vollen Zufriedenheit " ist eine 2.
Eigentlich ne 1, aber es hat sich in Zeugnissen eingeschlichen und wird auch so praktiziert zu schreiben" zu unserer vollsten Zufriedenheit". Es gibt aber laut Duden den Begriff " Vollsten" nicht. Den zweiten Satz sehe ich auch als 3 an.
Erstellt am 27.08.2007 um 22:28 Uhr von Bulgary
Mit diesem Zwischenzeugnis kann man sich definitiv nirgendwo bewerben.
Erstellt am 27.08.2007 um 23:34 Uhr von matze83
@ego112: Ne 1 (wenn man es nach schulnoten machen will, ich sag lieber ein sehr gzt!) 1 ist die Formulierung: ... STETS zur vollSTEN Zufriedenheit". Daher st der erste Satz nu reine befriedigende Beurteilung, wenn nicht gar schlechter.
Bei dem zweiten Satz ist die Reihenfolge der genannten Personen auch zu beachten. In diesem Satz liegt die Aussage dass dein Verhalten gegenüber Kunden und Kollegen schlechter war als gegenüber deinen Vorgesetzten.
Frage ( nur interesse halber: Kommt auch ein Satz drin vor wie : Setzte sich für die Belange ihrer Kollegen ein / Hatte ein offenes Ohr für Kollegen o.ä. - ist ein hinweis auf BR Tätigkeit, der nix im Zeugnis verloren hat, obwohl er sich eigentlich ja gut anhört...
Erstellt am 27.08.2007 um 23:44 Uhr von peanuts
Hier sind ja echte Zeugnisexperten am Werk!
Doch um ein Zeugnis wirklich zu beurteilen muß man es in Gänze sehen.
Das kann man nur doppelt und dreifach unterstreichen!
Ich bin 7 Jahre im Betrieb Laut meiner Info ist es nur eine "3"
Was ist denn betriebsüblich? Wird nach z.B. 10 Jahren nur noch mit gut oder sehr gut beurteilt?
Erstellt am 28.08.2007 um 09:18 Uhr von ego112
Jo Matze83, gebe Dir vollkommen Recht. Habe es übersehen.
Erstellt am 28.08.2007 um 09:51 Uhr von Robin H
MeinMicha06,
dein Problem dabei ist, dass Du als AN grundsätzlich genau auf diese "3", also auf ein "befriedigendes" Zeugnis, Anspruch hast. Wenn Du ein besseres willst, bist Du darlegungspflichtig, warum es besser sein muss, und das hat überhaupt nichts mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit zu tun.
Wenn Du allerdings schon ein besseres Zwischenzeugnis aus der Vergangenheit hast, dann ist im Streitfall (= vor Gericht) der AG darlegungspflichtig, wenn er gravierend (und eine Note ist gravierend) davon abweicht.