Erstellt am 29.03.2019 um 15:41 Uhr von §§Reiter
Grundsätzlich ist das regelmäßige "schwänzen" von BR-Sitzungen ein grober Verstoß gegen die Amtspflichten und kann zum Ausschluss aus dem BR führen (muss beim Arbeitsgericht beantragt werden) § 23 Abs. 1 BetrVG
Es wird aber praktisch fast unmöglich sein das nachzuweisen, wenn das BRM immer eine gute Ausrede hat.
Aber man könnte es ja trotzdem mal auf die Tagesordnung setzen, nur um mal drüber zu reden. Am besten bei einer Sitzung an dem Standort, wo das betroffene BRM sonst nicht auftaucht.
Erstellt am 30.03.2019 um 14:27 Uhr von Challenger
Zitat §§Reiter : Es wird aber praktisch fast unmöglich sein das nachzuweisen, wenn das BRM immer eine gute Ausrede hat.
Der Normalfall ist zB Urlaub, Krank oder Seminarteilnahme. Im Privatbereich zB Todesfall oder Krankheit enger Familienangehöriger. Da bleibt nicht viel Spielraum für gute Ausreden.
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Zitat BallerStaller : Die Sitzungen sind alle 14 Tage im Wechsel 2:1, d. h. 2 Sitzungen am Unternehmenssitz und danach 1 Sitzung am 2. Standort.
Sind denn die Sitzungen am 2. Standort überhaupt erforderlich, bzw, was spricht dagegen alle Sitzungen am Unternehmenssitz anzuberaumen ?
Erstellt am 01.04.2019 um 08:39 Uhr von BallerStaller
@Challenger: Wir hatten uns in einer der ersten Sitzungen dazu entschlossen, die folgenden Sitzungen in diesem Rhythmus abzuhalten, einfach, um den Kollegen des anderen Standortes entgegenzukommen und um ein Gefühl der Gemeinschaft und Zugehörigkeit zu erzeugen. Es ist natürlich korrekt, dass theoretisch alle Sitzungen am Unternehmenssitz stattfinden sollten, eben weil es der Unternehmenssitz ist. Aber das ist nicht die einzige Schwierigkeit, mit der wir als Gremium intern zu kämpfen haben.
@ §§ Reiter: Die grobe Pflichtverletzung habe ich auch schon ins Auge gefasst, aber richtig beikommen können wir dem Kollegen nicht - er findet halt immer eine passende Ausrede bzw Verhinderungsgrund. Das macht das Arbeiten nicht wirklich einfacher...
Erstellt am 01.04.2019 um 09:34 Uhr von celestro
wenn man schon 6 Monate im Voraus weiß wer fehlen wird, macht es das Arbeiten nicht einfacher? Manchmal muss man die Menschen nicht verstehen ....
Erstellt am 01.04.2019 um 09:38 Uhr von Kjarrigan
Wenn das BRM einen Verhinderungsgrund angibt, der es möglich macht ein E-BRM zu laden - super - Es ist nicht Aufgabe des BRV hier den Sheriff zu spielen und unnötig Energie zu verschwenden. Bei einem 13 Gremium wird es eh einige BERM geben die nicht so "aktiv" mitarbeiten - also warum großartig aufregen.