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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BRM entzieht sich häufiger Sitzungen

B
BallerStaller
Apr 2019 bearbeitet

Hallo, wir sind ein 13er Gremium in einem Betrieb mit 2 Standorten. Die Sitzungen sind alle 14 Tage im Wechsel 2:1, d. h. 2 Sitzungen am Unternehmenssitz und danach 1 Sitzung am 2. Standort. Nun gibt es ein Mitglied, welches sich mMn konstant weigert, an den Sitzungen am 2. Standort teilzunehmen. Nun ist er so schlau und führt immer Gründe an, die es mir als BRV ermöglichen, ein Ersatzmitglied nachzuladen. Offensichtlich ist es aber schon, dass er keine Lust hat, früher als gewöhnlich aufzustehen und Wegezeit in Kauf zu nehmen. Dies ist jetzt seine 3. Amtszeit, Wie kann man solchen Kollegen beikommen? Es hat schon genügend Gespräche gegeben, auch in den Sitzungen. Gibt es Sanktionsmöglichkeiten? Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

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Community-Antworten (5)

§
§§Reiter

29.03.2019 um 16:41 Uhr

Grundsätzlich ist das regelmäßige "schwänzen" von BR-Sitzungen ein grober Verstoß gegen die Amtspflichten und kann zum Ausschluss aus dem BR führen (muss beim Arbeitsgericht beantragt werden) § 23 Abs. 1 BetrVG Es wird aber praktisch fast unmöglich sein das nachzuweisen, wenn das BRM immer eine gute Ausrede hat. Aber man könnte es ja trotzdem mal auf die Tagesordnung setzen, nur um mal drüber zu reden. Am besten bei einer Sitzung an dem Standort, wo das betroffene BRM sonst nicht auftaucht.

C
Challenger

30.03.2019 um 15:27 Uhr

Zitat §§Reiter : Es wird aber praktisch fast unmöglich sein das nachzuweisen, wenn das BRM immer eine gute Ausrede hat.

Der Normalfall ist zB Urlaub, Krank oder Seminarteilnahme. Im Privatbereich zB Todesfall oder Krankheit enger Familienangehöriger. Da bleibt nicht viel Spielraum für gute Ausreden.

Zitat BallerStaller : Die Sitzungen sind alle 14 Tage im Wechsel 2:1, d. h. 2 Sitzungen am Unternehmenssitz und danach 1 Sitzung am 2. Standort.

Sind denn die Sitzungen am 2. Standort überhaupt erforderlich, bzw, was spricht dagegen alle Sitzungen am Unternehmenssitz anzuberaumen ?

B
BallerStaller

01.04.2019 um 10:39 Uhr

@Challenger: Wir hatten uns in einer der ersten Sitzungen dazu entschlossen, die folgenden Sitzungen in diesem Rhythmus abzuhalten, einfach, um den Kollegen des anderen Standortes entgegenzukommen und um ein Gefühl der Gemeinschaft und Zugehörigkeit zu erzeugen. Es ist natürlich korrekt, dass theoretisch alle Sitzungen am Unternehmenssitz stattfinden sollten, eben weil es der Unternehmenssitz ist. Aber das ist nicht die einzige Schwierigkeit, mit der wir als Gremium intern zu kämpfen haben. @ §§ Reiter: Die grobe Pflichtverletzung habe ich auch schon ins Auge gefasst, aber richtig beikommen können wir dem Kollegen nicht - er findet halt immer eine passende Ausrede bzw Verhinderungsgrund. Das macht das Arbeiten nicht wirklich einfacher...

C
celestro

01.04.2019 um 11:34 Uhr

wenn man schon 6 Monate im Voraus weiß wer fehlen wird, macht es das Arbeiten nicht einfacher? Manchmal muss man die Menschen nicht verstehen ....

K
Kjarrigan

01.04.2019 um 11:38 Uhr

Wenn das BRM einen Verhinderungsgrund angibt, der es möglich macht ein E-BRM zu laden - super - Es ist nicht Aufgabe des BRV hier den Sheriff zu spielen und unnötig Energie zu verschwenden. Bei einem 13 Gremium wird es eh einige BERM geben die nicht so "aktiv" mitarbeiten - also warum großartig aufregen.

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