Erstellt am 29.03.2019 um 12:39 Uhr von nicoline
bia
*aber wird diese Zeit vergütet? Ich bekomme ja Krankengeld für den Tag.*
Ja, genau und das war es!
Wenn du krank bist, entfällt die Arbeitspflicht. Ebenso die Entlohnungspflicht des AG nach Ablauf der Lohnfortzahlungsdauer.
Erstellt am 29.03.2019 um 13:23 Uhr von Pjöööng
Der Arbeitgeber hat Dich für die Sitzungen von der Arbeit freizustellen ohne dass er dafür den Lohn kürzen darf. Wenn Du wegen AU sowieso nicht arbeiten musst, dann gibt es auch keine Arbeit von der Dich der Arbeitgeber freistellen könnte und der Entgeltanspruch ruht ja wohl auch.
Erstellt am 29.03.2019 um 13:51 Uhr von bia
Vielen Dank. Das hatte ich mir schon so gedacht. Ich muss halt meinen Stundennachweis monatlich abgeben und diese Zeit eben mit erwähnen, da das nach der Arbeitszeit wäre. Natürlich ohne Forderung. Dann hab ich alles richtig gemacht. Meine Kollegen sagten nur, ich soll doch die 1 1/2h mit aufschreiben und, das dass rechtens wäre. Vielen Dank für die Mühe und die Antworten.
Erstellt am 29.03.2019 um 13:53 Uhr von celestro
"Ich muss halt meinen Stundennachweis monatlich abgeben und diese Zeit eben mit erwähnen, da das nach der Arbeitszeit wäre."
Im Krankengeldbezug musst Du einen Stundennachweis abgeben?
Erstellt am 29.03.2019 um 13:59 Uhr von bia
Ich war ja nicht den ganzen Monat krank. Also die Stunden als ich gearbeitet habe...sind unterschiedlich.... und an den Kranktagen eben KRANK einschreiben. da wird dann der normale Satz genommen. Also ich arbeite mal 6 und mal 4h täglich an Wochen-, Sonn- und Feiertagen. Bei KRANK sind es dann 5h als Krankengeld. Ich arbeite leider nur 25h im Monat. LG Bia
Erstellt am 29.03.2019 um 14:09 Uhr von Pjöööng
Alles sehr sehr wirr! Beziehst Du tatsächlich Krankengeld, oder geht es um Lohnfortzahlung?
Erstellt am 29.03.2019 um 14:15 Uhr von bia
Krankengeld. Hört sich vielleicht wirr an, ist aber nicht ganz so schlimm. Habe nur Vertretungsweise an der Versammlung teilgenommen, da SBV im Urlaub war. Ich bin quasi nur als Stellvertreter gegangen, da es mir auf Grund meiner Krankheit möglich war. Ich wusste nur nicht so recht, wie ich das auf meinen Monatsnachweis meiner Arbeits- und Kranktage schreiben soll. LG Bia
Erstellt am 29.03.2019 um 14:26 Uhr von celestro
Wir reden von diesem Krankengeld:
"Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zahlt ihren Mitgliedern in der Regel Krankengeld, wenn sie länger als sechs Wochen wegen derselben Erkrankung krankgeschrieben sind und der Arbeitgeber keinen Lohn mehr zahlt."
und ich versuche mir gerade vorzustellen, wie da ein "Ich war ja nicht den ganzen Monat krank." zustande kommen soll. Beziehungsweise wäre das ja nur möglich, wenn Du jetzt wieder gesund bist und wieder arbeiten gehst.
Allerdings tendiere ich da auch eher zu "hier wird Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" mit "Krankengeld" verwechselt.
"Also ich arbeite mal 6 und mal 4h täglich an Wochen-, Sonn- und Feiertagen. Bei KRANK sind es dann 5h als Krankengeld."
bin da jetzt kein Experte, aber mMn. müßte die durch Krankheit "ausgefallene" Zeit eben entweder 6 oder 4 h betragen. Aber ich frage mich auch, wie man bei "arbeite mal 6 und mal 4 Stunden am Tag" es hinbekommt, 25 h im Monat zusammen zu bekommen.
Erstellt am 29.03.2019 um 15:04 Uhr von bia
oh sorry...ja natürlich Lohnfortzahlung..... und sorry nochmal...Schreibfehler...25h/Monat. Die 25 h bekommt man hin, weil es ja auch freie Tage gibt. Die 5h werden als Lohnfortzahlung angewendet, da wir eine 25h Woche haben laut AV. Entschuldige meine Wortfehler.
Erstellt am 29.03.2019 um 19:22 Uhr von nicoline
Ganz ehrlich ....... ich verstehe hier gar nichts ...... aber das liegt bestimmt an mir.?