Verletzt nach Sportverantaltung
Hallo zusammen,
BR richtet ein Firmen-Fussballturnier aus, Zeit: Samstag. Einladung dazu auf Firmenpapier. Firma sponsert Getränke und Brotzeit. Spieler verletzt sich schwer am Knie. Laut BR Vorsitzender ist dies eine Freizeitveranstaltung. Verletzter sieht das nicht ein und wünscht Klärung. Was haltet Ihr davon? Hat der Verletzte Rechte, oder liegt ein Arbeitsunfall vor. Freue mich auf baldige Antworten
Community-Antworten (5)
28.07.2014 um 13:22 Uhr
Eine Verletzung des ArbN kann sich als Arbeitsunfall iSd SGB VII darstellen. Was ich in eurem Fall bezweifel. Denn unter dem Schutz der gesetzlichen UV stehender Betriebssport liegt nur vor, wenn der Sport Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter hat.
28.07.2014 um 14:02 Uhr
Zitat (Ältestenrat): "Laut BR Vorsitzender ist dies eine Freizeitveranstaltung."
Ist der BRV Sozialversicherungsexperte?
Zitat (Ältestenrat): "Verletzter sieht das nicht ein und wünscht Klärung."
Das ist vernünftig! Der Unfall sollte an die BG gemeldet werden.
Zitat (Ältestenrat): "Was haltet Ihr davon?"
Das ist doch eigentlich unbedeutend...
Zitat (Ältestenrat): "Was haltet Ihr davon? Hat der Verletzte Rechte, oder liegt ein Arbeitsunfall vor."
Das sollte (ggf. mit einem Fachanwalt für Sozialrecht) mit der BG geklärt werden.
28.07.2014 um 14:13 Uhr
so blöd wie das für den kollegen ist, blackjack hat recht
28.07.2014 um 14:57 Uhr
Die BG RCI schreibt z.B. (http://www.bgrci.de/rehabilitation-und-leistungen/arbeitsunfaelle/sport-und-veranstaltungen/):
Nicht versichert sind Wettkämpfe und Leistungssport Mannschaftsspiele gegen Betriebsfremde nur gelegentliche Sporttreffs Treffen von Kolleginnen und Kollegen ohne unternehmensbezogene Betriebssportgemeinschaft
Für mich ergibt sich daraus die Frage, wo die Trennung zwischen "Wettkampf" und "Mannschaftsspiel" liegt. Wettkämpfe sind grundsätzlich nicht versichert, Mannschaftsspiele hingegen nur dann nicht, wenn sie gegen Betriebsfremde stattfinden.
Es ist in der Tat nicht unwahrscheinlich dass die BG diesen Unfall als nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst einstuft. Möglicherweise (und dafür müsste man die Gesamtumstände kennen) ist es aber auch noch innerhalb des versicherten Bereiches. Der AN der aus der Vermutung heraus, dass kein Versicherungsfall vorliegt auf die Meldung des Unfalles verzichtet erhält jedenfalls keinerlei Leistungen der BG. Derjenige der ihn hingegen meldet, hat immerhin noch eine gewisse Chance Leistungen der BG zu erhalten. Alleine aus diesem Grunde schon würde ich den Unfall melden.
28.07.2014 um 16:13 Uhr
@ Ältestenrat
Darf man davon ausgehen, dass sich der verletzte Kollege unverzüglich in einer Notfallambulanz bzw. einem D-Arzt vorgestellt hat? Falls ja, wird man ihm vermutlich schon erklärt haben, dass der Unfall nicht BGlich geführt werden wird.
Siehe auch: http://www.medi-ip.de/lsg-baden-wuerttemberg-fussballturnier-als-arbeitsunfall/id_1375775294
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