Kostenübernahme
hallo zusammen, muss der AG alle Kosten des Seminars (nach § 37 Abs.6) inkl. Übernachtungskosten übernehmen, wenn der Seminarort 30km entfernt ist? gruß Christian
Community-Antworten (6)
24.08.2007 um 20:05 Uhr
@chris7777 Soll der AG die Kosten des Seminars und der Übernachtung übernehmen? Verpflegungskosten könnte ein AG auch anteilig dem Seminaristen auflegen. Ansonsten würde ich raten, die Argumentation für einen Verbleib am Seminarort in keinster Weise mit der "Weite" zur Arbeitsstelle verbinden...
24.08.2007 um 20:15 Uhr
Der AG soll die Kosten für Übernachtung und Seminar übernehmen. Was wäre z.b. eine Argumentation? gruß christian
24.08.2007 um 20:52 Uhr
Kontakt und Gespräche mit anderen BR´s zum Beispiel.
25.08.2007 um 20:10 Uhr
@ chris 7777
Wir haben das Thema auch schon gehabt...Laut dem Leiter vom ver.di- Bildungswerk Niedersachsen gehört das Aufenthalt am Seminarort zu den Pädagogischen Gesamtkonzept und dient als vertiefung von allem, was man da tagsüber so lernt durch Diskussionen mit Mitgliedern von anderen Betrienbsräten. Die Referenten laufen da Abends auch durch die Gegend und da kann man nette und informative Gespräche zu Tage fördern...
26.08.2007 um 11:41 Uhr
Als AG würde ich es drauf ankommen lassen, die Übernachtung ablehnen und wahrscheinlich auf einen verständnisvollen Richter treffen. Diese Entfernung schließt nette und informative Gespräche am Abend nicht aus.
26.08.2007 um 22:47 Uhr
Wenn man kein Auto hat sind 30 km ne ganze Ecke.
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