Erstellt am 23.08.2007 um 22:54 Uhr von Kölner
@vbh
Ich könnte mir sogar vorstellen, dass weitaus mehr passiert:
Weder eine Gutschrift der AZ, noch ein Nachholen der freien Tage! Ein BAG-Urteil macht das möglich!
Erstellt am 24.08.2007 um 08:47 Uhr von betriebsratten
@kölner
Welches Urteil?? AZ??
Erstellt am 24.08.2007 um 09:11 Uhr von pirat
@vbh
hier steht einiges zu dem Thema.
http://www.agmav.diakonie-wuerttemberg.de/arbeitsrecht/arbeitszeitkonten/azkschuk.html
Erstellt am 24.08.2007 um 11:16 Uhr von Matze24
@vbh,
in unserem Haus gibt es hierfür eine Betriebsvereinbarung, nach der die durchschnittliche Arbeitszeit angerechnet wird. Für Urlaub, Krankheit und Feiertage gilt der durch 5 Tage geteilte Arbeitsanteil. Heißt: arbeitet jemand mit 20 Std.-Stelle an 4 Tagen, wird aber am 5. (eigenen freien Tag) krank, "erhält" er 4 Std. gutgeschrieben. Er bekommt aber auch nur dann 4 Std. anerkannt wenn er an einem Arbeitstag krank ist, an dem er eigentlich 5 Std. arbeiten würde.