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Jahresarbeitszeitkonto bei Teilzeit; hier: Krankmeldung in Freizeitphase

V
vbh
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Haus soll ein Jahresarbeitszeitkonto für Teilzeitkräfte eingeführt werden. Meine Frage: Wie werden Krankheitstage in Zeiten in denen man nicht für Arbeit vorgesehen war behandelt? Werden diese mit der durchschnittlichen Tagesarbeitszeit auf das Konto angerechnet, oder hat man einfach Pech gehabt? Gibt es hierzu gesetzliche Grundlagen?

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

24.08.2007 um 00:54 Uhr

@vbh Ich könnte mir sogar vorstellen, dass weitaus mehr passiert: Weder eine Gutschrift der AZ, noch ein Nachholen der freien Tage! Ein BAG-Urteil macht das möglich!

B
betriebsratten

24.08.2007 um 10:47 Uhr

@kölner

Welches Urteil?? AZ??

P
pirat

24.08.2007 um 11:11 Uhr

M
Matze24

24.08.2007 um 13:16 Uhr

@vbh,

in unserem Haus gibt es hierfür eine Betriebsvereinbarung, nach der die durchschnittliche Arbeitszeit angerechnet wird. Für Urlaub, Krankheit und Feiertage gilt der durch 5 Tage geteilte Arbeitsanteil. Heißt: arbeitet jemand mit 20 Std.-Stelle an 4 Tagen, wird aber am 5. (eigenen freien Tag) krank, "erhält" er 4 Std. gutgeschrieben. Er bekommt aber auch nur dann 4 Std. anerkannt wenn er an einem Arbeitstag krank ist, an dem er eigentlich 5 Std. arbeiten würde.

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