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Versetzung wider Willen

K
Killer
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einem Unternehmen soll ein MA innerhalb eines Baufeldes einer jetzt neuerdings zusammengelegten Anlage, welche aber wiederum 2 völlig unabhängig von einander laufenden Anlagen mit eigener Belegschaft, von der einen in die andere versetzt werden. Vor 2 Jahren hat er den umgekehrten Wechsel vollzogen und würde gerne auf seinem aktuellen Arbeitsplatz bleiben. Was kann man gegen eine Versetzng machen???

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Community-Antworten (4)

D
DonJohnson

23.08.2007 um 17:07 Uhr

§99 BetrVG! Die Gründe zur Ablehnung müßt ihr selber finden, ich kenne die genaueren Umstände nicht.

L
Lotte

23.08.2007 um 17:08 Uhr

Killer, als BR muss Euch der AG zur Versetzung anhören. Eure Aufgabe ist dann, zu prüfen ob es Gründe gibt (siehe §99 BetrVG) gibt, der Versetzung zu widersprechen.

K
Kölner

23.08.2007 um 17:33 Uhr

@Lotte Ist es denn eine Versetzung? Ich kann das noch gar nicht so sehen...

L
Lotte

24.08.2007 um 00:42 Uhr

Kölner, ich bin davon ausgegangen, dass Killer weiß wovon er redet und die Umsetzung des Kollegen eine Versetzung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne gemäß §95 (3) BetrVG ist. ;-)

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