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Neue Masche von Schreiner und Partner

@
@Jörg
Mrz 2019 bearbeitet

von Schreiner und Partner beratende Unternehmen lassen die Verpflegung von einem Seminar (was über einem bestimmen Satz liegt) durch die Abrechnung als Geldwerten Vorteil laufen. Das Unternehmen holt sich eine Einzelaufstellung der Kosten des Seminars vom Anbieter. AAS hat sich dabei nicht gerade mit Ruhm bekleckert.

80006

Community-Antworten (6)

T
titapropper

28.03.2019 um 10:46 Uhr

Aha- aha. Soso...

G
ganther

28.03.2019 um 11:23 Uhr

wo ist jetzt bitte das Problem?

R
rtjum

28.03.2019 um 11:29 Uhr

??????????????? also ich wollte ja eigentlich nur 1 ? dahin machen aber da die Antwort mindestens 10 Zeichen haben muss..

$
$$Reiter

28.03.2019 um 12:26 Uhr

Das heißt dann wohl, das Du die Unterbringungskosten bei einem BR-Seminar versteuern musst. Sehe ich das richtig? (habe von BWL und Steuerrecht nicht soooo viel Ahnung).

A
AlterMann

28.03.2019 um 14:10 Uhr

Jörg, der AG kann tatsächlich bei der Verpflegung die häusliche Ersparnis dagegen rechnen. Dafür gibt es feste Sätze. Alles darüber ist aber kein geldwerter Vorteil. Wenn Dein AG das so rechnet, dürfte er falsch liegen, und Ihr solltet Euren RA damit beschäftigen.

P
Pjöööng

28.03.2019 um 15:06 Uhr

Wart Ihr in einem Gourmettempel untergebracht? Sofern die Kosten für die einzelne Mahlzeit 60,- € nicht übersteigen, könnte man sich hier doch allenfalls über 3,30 € pro Mahlzeit (1,77 für's Frühstück) unterhalten. Da solch eine Schulung in der Regel mit einer längeren Abwesenheit von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte verbunden sein sollte, wären auch diese (1,77 + 3,30 + 3,30) nicht anzusetzen. Und selbst dann bleibt man ja zumindest bei max einwöchigem Seminar pro Monat noch unter den 44,- € die wiederum zu einem Wegfall führen können.

Aber wenn Ihr ein Inhouseseminar mit Hummer, Kaviar und "Ribery-Steaks" abgehalten habt, dann dürfte der Arbeitgeber richtig liegen.

Ess handelt sich hier offensichtlich um einen Rechtsstreit der aus der BR-Mitgliedschaft resultiert, damit müsste wohl der Arbeitsgeber den Anwalt bezahlen.

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