Erstellt am 23.08.2007 um 09:14 Uhr von Wendel H
Kommt darauf an, ob der BRV durch Beschluss abgesetzt werden muss, oder ob er freiwillig zurücktritt
Erstellt am 23.08.2007 um 09:17 Uhr von Sternburg
In letzter Zeit häufen sich hier die BRV-Ab- und Neuwahl-Anfragen... liegt das am Wetter? ;-)
Die Abberufung des BRV oder des Stellvertreters müssen explizit auf der TO stehen. Bei der Neuwahl darf der alte Vorsitzende/Stellvertreter nicht mehr im Amt sein.
Andererseits würde man einen Vorsitzenden wählen, während der andere noch im Amt ist - und wenn der nicht ordnungsgemäß abberufen wird oder freiwillig selbst zurücktritt, bleibt er dies bis zum Ende des Amtsperiode - das wäre paradox...