W.A.F. LogoSeminare

Versetzung von MA

R
Rotkäppchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! BR-Kollege soll in einer anderen Abteilung mit eingesetzt werden. Er hat uns schriftlich mitgeteilt, das er damit nicht einverstanden ist. Er sieht es als Versetzung. Wie müssen wir vorgehen und welche Fristen müssen wir einhalten? Gruß Rotkäppchen

4.69104

Community-Antworten (4)

K
Kölner

23.08.2007 um 10:39 Uhr

@Rotkäppchen Hat der AG sein Begehr dem BR denn schon kundgetan?

R
Rotkäppchen

23.08.2007 um 10:44 Uhr

Hallo Kölner! Ja, vorletzte Woche den BR-Vorsitz. in mündlicher Form. Rotkäppchen

K
Kölner

23.08.2007 um 10:50 Uhr

@Rotkäppchen Na dann ist die Frist doch gelaufen nach §99 BetrVG. Interessant wird es, was der AG bei einer beharrlichen Weigerung des AN/BRM macht.

Achja: "Nicht wollen" zählt eigentlich nicht. Und jetzt ist es auch noch Individualrecht.

B
bigkuddel

23.08.2007 um 14:07 Uhr

Was für ein BR der nicht weiß was er nun machen soll ,wen Ihn ein wohl fähiges Betriebsratsmitglied schon den Tip gibt das es wohl eine Versetzung sei ,warum hat der Betriebsrat dies nicht schon vor 1Woche geprüft.Fristen zu verschlampen zum eventuellen Schaden von Kollegen ist keine Aufgabe vom BR. Köhler! "Nicht wollen" zählt nicht. Ist aber schon mal ne klare (Willens-) Aussage ,die der BR prüfen hätte müssen,und erklären falls kein Grund einer Versetzung vorgelegen hätte.Das er nun Individualrechtlich vorgehen muß ist mit das Verschulden der Nichttätigen.Schande.

Ihre Antwort