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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beginn der Mehrarbeit.

M
Micha1
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen. Ich habe folgendes Problem. Wir haben eine 40 Stunden Woche und 3 Schicht Betrieb . 120 Wochenstunden. Jetzt will mein AG eine 136 Std. Woche einführen. Wir, der Betriebsrat und die Belegschaft sind der Meinung: Wenn 136 Std Woche dann sollte sie am Sonntag Abend 22.00Uhr beginnen und am Samstag um 14Uhr enden (Erstens Sonntagszuschlag, zweitens sollte der Samstag Nachmittag weiterrhin dem AN gehören). Mein AG meint: die Woche sollte am Montag um 6.00Uhr beginnen und am Samstag 22.00Uhr enden. Weil er keinen (Steuerfreien) Sonntagszuschlag bezahlen möchte. Wie würdet Ihr die Sache anpacken. Und wie würdet Ihr Eure Argumentation aufbauen. Mein AG meint es steht nicht im BetrVG das Mehrarbeit am Sonntag beginnen sollte. Danke für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (9)

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Kölner

23.08.2007 um 10:54 Uhr

@Micha1 Ich hatte immer gedacht, dass ein BR sowieso aus Gründen des § 80 BetrVG gegen Sonntagsarbeit ist.

Der AG will, Ihr wollt nicht - also wird der AG seinen Willen (zunächst) nicht bekommen, wenn er sein Ansinnen nicht netter "verpackt"!

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Micha1

23.08.2007 um 11:17 Uhr

Hallo Kölner, unseren MA ist es lieber am Sonntag um 22Uhr zu beginnen als am Samstag Nachmittags nochmal in die Arbeit zu müssen. Sonntagsarbeit ist bei uns kein Problem, da wir bis jetzt im 4 Schicht System gearbeitet haben. Glaubst Du das die Einigungsstelle einem Antrag vom AG zustimmen würde, wenn der BR dagegen ist. Es besteht ja noch die Möglichkeit eine 128Std. Woche anzubieten. Dh. von Montag 6.00Uhr bis Samstag 14.00 Uhr.

P
pit47

23.08.2007 um 12:05 Uhr

Hallo Micha1, habt ihr einen Tarifvertrag der die wöchentliche Arbeitszeit regelt? Außerdem muss der BR nach dem Arbeitszeitgesetz § 6 Abs. 1 darauf achten, dass die Arbeitszeit der Schichtarbeitnehmer nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung geregelt wird. Google mal zu den Leitlinien für Nacht- und Schichtarbeit.

B
betriebsrat

23.08.2007 um 12:21 Uhr

Habt Ihr denn als BR die AUßnahme-Genehmigung zur Sonntagsarbeit? mfg betriebsrat

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Micha1

23.08.2007 um 12:27 Uhr

Danke Pit47 das hilft mir auf alle Fälle mal weiter. Und ja wir haben einen TV (40Std Woche) Ja, wir haben eine Außnahmegenemigung zur Sonntagsarbeit.

M
Mona-Lisa

23.08.2007 um 12:30 Uhr

@betriebsrat, wieso muss sich der BR um die Sonntagsgenehmigung kümmern, die das Gewerbeaufsichtsamt (Dauergenehmigung?) erteilen muss? Das ist doch Sache des AG's.

@Micha1, Er will was von euch, ihr wollt dafür was von ihm, jetzt kommt es auf eurer Verhandlungsgeschick an!

P
pit47

23.08.2007 um 12:49 Uhr

Hallo Micha1, wenn der Tarifvertrag 40 Stunden pro Woche beinhaltet, kann der BR nicht eine dauerhafte Mehrarbeit mit dem AG vereinbaren. es sei denn, nach § 4 Abs. 3 TVG sind abweichende Regelungen zulässig. Es ist auch keine Sonntagsarbeit, wenn die Nachtschicht am Sonntagabend um 22:00 Uhr beginnt, denn der Sonntag beginnt dann am Samstag um 22:00 Uhr und endet am Sonntagabend um 22:00 Uhr (siehe Arbeitszeitgesetz § 9 Abs. 2).

M
Micha1

23.08.2007 um 13:47 Uhr

Hallo Pit47 Bei uns sind abweichende Regelungen zulässig. Und bei der Nachtschicht ab 22.00 Uhr wird bei uns der Sonntagszuschlag bezahlt. Der § beinhaltet ja ein vor oder zurückverlegen des Anfangzeitpunkts um bis zu 6 Std.

B
betriebsrat

23.08.2007 um 13:53 Uhr

Hallo Mona -Lisa ohne Genehmigung kann ein BR doch nicht Sonntagsarbeit fordern. Ich schrieb auch nichts davon dass sich der BR darum kümmern oder beantragen soll, sondern ob sie eine Genehmigung haben.

mfg betriebsrat

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