Hallo !

Ich habe gerade einen Disput mit unserem HRler. Er behauptet, daß Mehrarbeit nur für Arbeit beantragt werden kann, die in den Geschäftsräumen stattfindet.
Aus meiner Sicht ist aber auch eine Beantragung von Mehrarbeit für Tätigkeiten nötig, die per Remoteeinwahl von zu Hause erledigt werden soll.

Kennt jemand eine ges. Grundlage, die meine (oder auch die vom HRler) Meinung belegt?

Gruß aus Hamburg