Mehrarbeit nur in den Geschäftsräumen ?
Hallo !
Ich habe gerade einen Disput mit unserem HRler. Er behauptet, daß Mehrarbeit nur für Arbeit beantragt werden kann, die in den Geschäftsräumen stattfindet. Aus meiner Sicht ist aber auch eine Beantragung von Mehrarbeit für Tätigkeiten nötig, die per Remoteeinwahl von zu Hause erledigt werden soll.
Kennt jemand eine ges. Grundlage, die meine (oder auch die vom HRler) Meinung belegt?
Gruß aus Hamburg
Community-Antworten (2)
22.08.2007 um 17:03 Uhr
Diese Aussage kann schon mit etwas Nachdenken (und Deinem eigenen Argument) als Quatsch qualifiziert werden. Wie sollte ich dann bei einem Kunden Aufgaben erledigen, die Überstunden erfordern. Da bin ich ja auch nicht in den Geschäftsräumen meines AGs. Jede Arbeit, die ich im Auftrag oder mit Duldung meines AGs ausführe, ist als Arbeitszeit zu werten, und da sind Überstunden nicht ausgeschlossen.
Die Ansicht Deines "HRlers" kann natürlich eine Hinweis auf überzogenen Kontrollzwang sein.
22.08.2007 um 17:42 Uhr
Und wenn er das so meint umsetzen zu müssen, kann man nur eine logische Schlussfolgerung ziehen: Einfach nichts mehr machen, was nicht in den Geschäftsräumen ist..... Klingt doof, aber wie Wendel schon sagt, wenn er das wirklcih so meint, kann man seine Aussage wirklich nur als Quatsch verstanden werden...denn dann würde er sich ja echt ins eigene Fleisch schneiden...
Unlogisch... Er soll mal überlegen wie das wäre, wenn Du nur noch die Arbeiten von den Geschäftsräumen machen würdest...
Wenn er uneinsichtig ist, halt die Aktionen von woanders lassen...dann sieht er schon was rauskommt...
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