Betriebsbedingte Kündigung durch Werksverlagerung
Hallo,
ich habe eine Frage!Wenn man kein Gewerkschaftsmitglied ist kann es dann sein das es zwei verschiedene Abfindungen für Mitglieder und nicht Mitglieder gibt? Es wird wohl auf einen Sozialplan hinauslaufen.
Community-Antworten (5)
27.03.2019 um 17:08 Uhr
Sozialpläne werden normalerweise zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ausgehandelt, da spielt die Gewerkschaftszugehörigkeit keine Rolle. Allerdings gibt es mittlerweile wohl auch Tarifverträge, die einen Sozialplan als Gegenstand beinhalten. Theoretisch könnte es in diesem Tarifvertrag sog. Differenzierungsklauseln geben, die den Mitgliedern Vorteile verschaffen, z..B. einen besseren Faktor zur Berechnung einer Abfindung. Da musst Du den für Euch geltenden Tarifvertrag unter die Lupe nehmen.
27.03.2019 um 17:19 Uhr
? wir sind in der NGG Süßwaren. Ist das nicht eine ungleichbehandlung?
27.03.2019 um 17:25 Uhr
"Ist das nicht eine ungleichbehandlung?"
Selbstverständlich wäre es das ... aber nicht jede Ungleichbehandlung ist verboten.
27.03.2019 um 17:35 Uhr
Süsswaren - und tarifliche Abfindung - das wundert mich doch sehr. Frage doch mal bei der NGG nach. Vielleicht lohnt es sich auch für dich, noch Mitglied zu werden.
28.03.2019 um 10:51 Uhr
Es kann schon sein, dass es Unterschiede geben kann. Beschluss vom 14. November 2018 - 1 BvR 1278/16.
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