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Betriebsbedingte Kündigung durch Werksverlagerung

Z
Zappel311
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Frage!Wenn man kein Gewerkschaftsmitglied ist kann es dann sein das es zwei verschiedene Abfindungen für Mitglieder und nicht Mitglieder gibt? Es wird wohl auf einen Sozialplan hinauslaufen.

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Community-Antworten (5)

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Cyber99

27.03.2019 um 17:08 Uhr

Sozialpläne werden normalerweise zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ausgehandelt, da spielt die Gewerkschaftszugehörigkeit keine Rolle. Allerdings gibt es mittlerweile wohl auch Tarifverträge, die einen Sozialplan als Gegenstand beinhalten. Theoretisch könnte es in diesem Tarifvertrag sog. Differenzierungsklauseln geben, die den Mitgliedern Vorteile verschaffen, z..B. einen besseren Faktor zur Berechnung einer Abfindung. Da musst Du den für Euch geltenden Tarifvertrag unter die Lupe nehmen.

Z
Zappel311

27.03.2019 um 17:19 Uhr

? wir sind in der NGG Süßwaren. Ist das nicht eine ungleichbehandlung?

C
celestro

27.03.2019 um 17:25 Uhr

"Ist das nicht eine ungleichbehandlung?"

Selbstverständlich wäre es das ... aber nicht jede Ungleichbehandlung ist verboten.

K
krambambuli

27.03.2019 um 17:35 Uhr

Süsswaren - und tarifliche Abfindung - das wundert mich doch sehr. Frage doch mal bei der NGG nach. Vielleicht lohnt es sich auch für dich, noch Mitglied zu werden.

T
takkus

28.03.2019 um 10:51 Uhr

Es kann schon sein, dass es Unterschiede geben kann. Beschluss vom 14. November 2018 - 1 BvR 1278/16.

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