Rücknahme Überstunden
Heute wurde den Beschäftigten im Betrieb vom Chef mitgeteilt, dass ab September keine Überstunden mehr zurückgenommen werden dürfen. Müssen wir das so akzeptieren (eine BV diesbezüglich ist in Arbeit)?
Community-Antworten (7)
22.08.2007 um 17:08 Uhr
"dass ab September keine Überstunden mehr zurückgenommen werden dürfen. "
Das mußt Du schon noch ein wenig erklären, was das heißen soll.
22.08.2007 um 17:29 Uhr
Überstunden, die in der Vergangenheit zumeist freiwillig geleistet wurden (zusätzliche Arbeiten durch Einführung neuer EDV-Programme, Schwangerschaftsvertretung, Urlaube usw.), dürfen ab September halt nicht zurückgenommen werden. Das Konto wird halt "eingefroren."
22.08.2007 um 17:35 Uhr
Du meinst, man dürfte den Ausgleich nicht fordern?!?
WOW...also da würde ich ja dringend mal jemanden einschalten der in Rechtsdingen auf dem Laufenden ist.
Meiner Meinung nach, gibt es den Unterschied zwischen Mehrarbeitsstunden ( ´freiwillig´) und Überstunden ( welche durch AG und BR genehmigt werden müssen)
Wie auch immer langes Thema... Mehrarbeitstunden können in der Tat verfallen, sie wurden vom AN ja freiwillig geleistet. ( Wie gesagt einfach mal so geschrieben, wie es vom AG formuliert werden könnte)
Trotzdem ist der AN in diesem Fall in Vorleistung getreten und der AG hat was davon.. Ich würde mal schön schnell allen einen Antrag auf Ausbezahlung der derzeitig ja wohl noch ´anerkannten´Überstunden in die Hand drücken.
Mal schön den AG schocken...und in die Pflicht nehmen.
Es ist so, das Überstunden nicht einfach verfallen können ( zum Bespiel bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses) sie müssen beglichen werden.
Minusstunden hingegen, soweit der AG sie nicht einfordert, können verfallen.
Aber ihr solltet dringend handeln...wie dreist ist denn diese Aktion?!
Wenn das so einfach wäre, dann könnte er ja ein Wechselspiel betreiben und ihr würdet irgendwann umsonst arbeiten.....
22.08.2007 um 17:38 Uhr
Also, ich kann solche Mehrarbeit abfeiern durch Freizeitausgleich, man kann sie in Entgelt ausbezahlen, und vielfach wird sie vom AG einfach gekappt, und ist (soweit sich der AN nicht wehrt) einfach verloren.
Ich habe immer noch nicht verstanden, was Du mit "zurücknehmen" meinst. Soll das heißen, dass der AN rückwirkend erklärt, dass er diese Mehrarbeit gar nicht geleistet habe, oder meinst Du das Abfeiern?
22.08.2007 um 19:20 Uhr
Ist schon richtig. Ich meine das sog. "Abfeiern". Unserer Meinung nach will die GL den BR mit dieser Aktion unter Druck setzen, von wegen BV zur Arbeitszeitflexibilisierung. So nach dem Motto: "Die Belegschaft soll dem BR mal Beine machen. Es darf keiner mehr Mehrarbeitsstunden "abfeiern", und der BR ist daran schuld."
22.08.2007 um 19:25 Uhr
@rena Dann erzeugt mal einen Gegendruck und - vor allem anderem - redet mit der Belegschaft!
23.08.2007 um 03:08 Uhr
Meine Meinung:
- AG mitteilen, dass mit sofortiger Wirkung aus ArbZG Gründen keine Überstunden mehr genehmingt werden, da Solche immer zeitnah "abzufeiern" sind.
- AG mitteilen, dass diverse Beschwerden wegen des mangelden Ausgleiches der Überstunden angetragen wurden und sollte ein solches Fehlverhalten weiterhin bestehen, rechtliche Schritte des BR notwendig werden.
- Wie Kölner sagte, Gegendruck erzeugen: Betriebsversammlung einberufen (bloß keine zusätzliche) eure turnusmäßige halt etwas vorverlegen und den AG dort an den Pranger stellen, der Belegschaft weitere Schritte erklären... Keine Einigung über BV Überstunden bzw Arbeitszeit - ergo: Einschalten der Einigungsstelle von Seiten des BR.
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