Pflichtstunden?! Fehlzeiten!?
Hallo,
wir sind die JAV eines Krankenhauses in Bremen und wollten mal fragen, ob jemand hier uns sagen kann, wie es mit den Pflichteinsätzen, bei denen eine Mindeststundenzahl erreicht werden muss aussieht. Bei welchen Einsätzen müssen wir zur Station und können an unseren Bürotag nicht teilnehmen? Im allgemeinen gilt die JAV-Sitzungszeit ja als Arbeitszeit und wird nicht als Fehlstunde angerechnet?!?
Herzlichen Dank!
Community-Antworten (1)
22.08.2007 um 17:47 Uhr
Hey...
ich gehe mal davon aus, dass es Euch darum geht, ob Ihr wenn Ihr wegen einer JAV Sitzung Stunden auf diesen Stationen verpasst, diese nachgeholt werden müssen?!
Also, als JAV habt ihr ein Ehrenamt und der AG weiß dies. Ihr dürft nicht benachteiligt werden und genau so wenig Vorteile haben.
Die geleisteten Stunden in einer JAV Sitzung o.ä. sind gleichzusetzen mit dem was ihr eigentlich getan hättet...also dem Einsatz auf dieser Station etc.
Natürlich müßt ihr selbst auch darauf achten, dass für Euch persönlich kein Nachteil entsteht, indem euch praktische Dinge einfach fehlen würden...was aber eher zu bedenken wäre, wenn ihr während einem vierwochen Sondereinsatz für eine Woche auf ein Seminar fahren würdet...
Wenn es sich um Stunden handelt, dann sollte dies kein Problem sein und kein Nachteil für Euch.
LG
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