Erstellt am 22.08.2007 um 12:33 Uhr von pirat
Kronos,
Wenn der Betriebsrat bei Überstunden mitreden will ...
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/meldung33165.html#
es geht doch hier wohl um § 87 Absatz 1 Nr. 3 die tägl. Verlängerung der Arbeitszeit oder?
Ausnahmen
des Tarifvertrages,
einer Betriebsvereinbarung oder
eines Einzelarbeitsvertrages
oder verstehe ich da was falsch?
Erstellt am 22.08.2007 um 12:45 Uhr von Kronos
Das wir das Mitspracherecht haben, das ist klar, es geht nur darum, dass sich der Arbeitgeber weigert die Mitarbeiter sofern sie "freiwilig" nach den 10 Stunden weiterarbeiten, heimzuschicken und meint, dies nicht kontrollieren zu müssen da jeder MA selber Bescheid wissen muss, wann seine 10 Std rum sind.
Ich bin aber der Meinung, er muss sehr wohl sorge tragen, dass der MA nach 10 Std spätestens heimgeht und ihn gegebenenfalls dazu auffordern. Die Frage ist nur, wo diese Pflicht des AG verankert ist
Erstellt am 22.08.2007 um 12:51 Uhr von cyberurmel
Im Arbeitszeitgesetz ist dies verankert - und weil der AG sich an Gesetze zu halten hat und er die Aufsicht in seinem Betrieb hat muss ER dafür Sorge tragen , dass dies auch eingehalten wird. Der BR übrigens auch wenn er davon weiß!!
Erstellt am 22.08.2007 um 12:55 Uhr von Sternburg
"Die Frage ist nur, wo diese Pflicht des AG verankert ist"
Unter anderem im BGB...
Wenn ich da ausnahmsweise mal auf Wikipedia verweisen darf: http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCrsorgepflicht
Erstellt am 22.08.2007 um 14:29 Uhr von pirat
Danke Sternburg,
...........ich habe noch was anzumerken, es soll die Eine oder Andere Berufsgenossenschaft geben, die für konkrete Hinweise,sich dankbar zeigt.
Erstellt am 22.08.2007 um 15:13 Uhr von Jube
Der BR sollte beim AG auf Unterlassung drängen, um dies abzustellen und auch darauf, mit dem Teamleiter, der den Druck macht, zu reden, dass es sich hier um einen (?) Gesetzesverstoss handelt.
Erstellt am 22.08.2007 um 20:24 Uhr von Der alte Heini
Kronos,
der Arbeitgeber darf gesetzeswidrige Arbeitszeiten nicht annehmen bzw.dulden.
Auch wenn die Teamleiter die Schuldigen sind, ist der AG der Verantwortliche.
Wenn der AG hier nicht eingreift, sollte der BR etwas unternehmen.
Der BR sollte den AG für jeden Vorfall schriftlich Rügen.
Ignoriert der AG mehrfach die schriftlichen Rügen,
sollte der BR gem § 23 Abs. 3 BetrVG gegen den AG vorgehen.
Der Betriebsrat beantragt beim Arbeitsgericht,
unter Vorlage mehrerer schriftlichen Rügen,
dem Arbeitgeber unter Androhung eines Zwangsgeldes, welches in der Höhe vom Gericht festzusetzen ist, für jeden Fall der Zuwiderhandlung aufzugeben, künftig keine gesetzeswidrigen Arbeitszeiten von Arbeitnehmern anzuordnen oder anzunehmen.
Mit solch einem rechtskräftigen Beschluss, hat der BR den AG an der langen Leine und könnte bei jeder Zuwiderhandlung des AG, unter Vorlage der Beweise die Verhängung eines Zwangsgelds beim ArbG beantragen.
Ob dem AG es nun noch egal ist, dass die Arbeitnehmer länger als 10 Std arbeiten bezweifel ich. Spätestens nach der ersten Verhängung eines Zwangsgeldes wird er ganz flink werden. Die Vorgabe des ArbG würde natürlich auch für die Teamleiter gelten, da diese sicherlich keine leitenden Angestellten sind.
Bei o. g. vorgehen sollte der BR einen Fachanwalt zur Hilfe nehmen.
Wenn es notwendig ist, dass Kollegen zeitweise länger als 10 Std arbeiten müssten und der BR es auch als sinnvoll ansieht, gebe es ja noch die Möglichkeit mit dem AG eine spezielle Betriebsvereinbarung für Arbeitszeiten über 10 Std abzuschließen.