Arbeitgeberpflicht, MA von Arbeit über 10Std täglich abzuhalten, wo stehts?
Hallo, bei uns in der Firma gibt der Arbeitgeber manchmal eine sogenannte 10 Std Liste heraus, auf der aufgelistet ist, wann der Mitarbeiter heimgehen muss um nicht länger als 10 Stunden zu arbeiten. Dies kommt aber natürlich trotzdem vor, weil gewisse Teamleiter druck auf die Mitarbeiter machen "freiwillig" doch länger zu bleiben. Der Arbeitgeber weist jegliche Schuld von sich und behauptet mit der Liste seiner Pflicht nachgekommen zu sein für das rechtzeitige heimgehen der MA zu Sorgen.
Ich habe allerdings noch im Hinterkopf, dass der Arbeitgeber sich da nicht so einfach rausreden kann, sondern er selbst dafür sorgen muss, dass der MA heimgeht. Leider fällt mir aber nicht mehr ein, wo dies verankert ist. Weis da irgendjemand rat?
lg Kronos
Community-Antworten (7)
22.08.2007 um 14:33 Uhr
Kronos,
Wenn der Betriebsrat bei Überstunden mitreden will ...
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/meldung33165.html#
es geht doch hier wohl um § 87 Absatz 1 Nr. 3 die tägl. Verlängerung der Arbeitszeit oder?
Ausnahmen
des Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder eines Einzelarbeitsvertrages
oder verstehe ich da was falsch?
22.08.2007 um 14:45 Uhr
Das wir das Mitspracherecht haben, das ist klar, es geht nur darum, dass sich der Arbeitgeber weigert die Mitarbeiter sofern sie "freiwilig" nach den 10 Stunden weiterarbeiten, heimzuschicken und meint, dies nicht kontrollieren zu müssen da jeder MA selber Bescheid wissen muss, wann seine 10 Std rum sind.
Ich bin aber der Meinung, er muss sehr wohl sorge tragen, dass der MA nach 10 Std spätestens heimgeht und ihn gegebenenfalls dazu auffordern. Die Frage ist nur, wo diese Pflicht des AG verankert ist
22.08.2007 um 14:51 Uhr
Im Arbeitszeitgesetz ist dies verankert - und weil der AG sich an Gesetze zu halten hat und er die Aufsicht in seinem Betrieb hat muss ER dafür Sorge tragen , dass dies auch eingehalten wird. Der BR übrigens auch wenn er davon weiß!!
22.08.2007 um 14:55 Uhr
"Die Frage ist nur, wo diese Pflicht des AG verankert ist"
Unter anderem im BGB...
Wenn ich da ausnahmsweise mal auf Wikipedia verweisen darf: http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCrsorgepflicht
22.08.2007 um 16:29 Uhr
Danke Sternburg,
...........ich habe noch was anzumerken, es soll die Eine oder Andere Berufsgenossenschaft geben, die für konkrete Hinweise,sich dankbar zeigt.
22.08.2007 um 17:13 Uhr
Der BR sollte beim AG auf Unterlassung drängen, um dies abzustellen und auch darauf, mit dem Teamleiter, der den Druck macht, zu reden, dass es sich hier um einen (?) Gesetzesverstoss handelt.
22.08.2007 um 22:24 Uhr
Kronos, der Arbeitgeber darf gesetzeswidrige Arbeitszeiten nicht annehmen bzw.dulden. Auch wenn die Teamleiter die Schuldigen sind, ist der AG der Verantwortliche.
Wenn der AG hier nicht eingreift, sollte der BR etwas unternehmen.
Der BR sollte den AG für jeden Vorfall schriftlich Rügen. Ignoriert der AG mehrfach die schriftlichen Rügen, sollte der BR gem § 23 Abs. 3 BetrVG gegen den AG vorgehen. Der Betriebsrat beantragt beim Arbeitsgericht, unter Vorlage mehrerer schriftlichen Rügen, dem Arbeitgeber unter Androhung eines Zwangsgeldes, welches in der Höhe vom Gericht festzusetzen ist, für jeden Fall der Zuwiderhandlung aufzugeben, künftig keine gesetzeswidrigen Arbeitszeiten von Arbeitnehmern anzuordnen oder anzunehmen. Mit solch einem rechtskräftigen Beschluss, hat der BR den AG an der langen Leine und könnte bei jeder Zuwiderhandlung des AG, unter Vorlage der Beweise die Verhängung eines Zwangsgelds beim ArbG beantragen.
Ob dem AG es nun noch egal ist, dass die Arbeitnehmer länger als 10 Std arbeiten bezweifel ich. Spätestens nach der ersten Verhängung eines Zwangsgeldes wird er ganz flink werden. Die Vorgabe des ArbG würde natürlich auch für die Teamleiter gelten, da diese sicherlich keine leitenden Angestellten sind.
Bei o. g. vorgehen sollte der BR einen Fachanwalt zur Hilfe nehmen.
Wenn es notwendig ist, dass Kollegen zeitweise länger als 10 Std arbeiten müssten und der BR es auch als sinnvoll ansieht, gebe es ja noch die Möglichkeit mit dem AG eine spezielle Betriebsvereinbarung für Arbeitszeiten über 10 Std abzuschließen.
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