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Anhörung zur befristeten Einstellung

S
Studi93
Mrz 2019 bearbeitet

Guten Tag,

unser Arbeitgeber möchte neue Mitarbeiter einstellen, das begrüßen wir eigentlich auch sehr, allerdings haben wir mit der Befristung ein Problem.

Unser Tarifvertrag sieht eine Befristungsquote vor, welche unter gewissen Voraussetzungen greift. Diese werden an unserem Standort momentan nicht erreicht, somit kann der AG, unserer Meinung nach, nur unbefristet Einstellen. Dies sieht der AG selbstverständlich anders.

Kann uns hier vielleicht jemand einen Tipp geben? Wir können der Einstellung schlecht mit dem Wissen zustimmen, dass diese gegen den Tarifvertrag verstößt.

Gruß Studi 93

29606

Community-Antworten (6)

§
§§Reiter

27.03.2019 um 13:41 Uhr

verbietet Euer TV wirklich explizit die Befristung von Arbeitsverträgen? (Außer unter gewissen, genau definierten Umständen). Wenn Ihr der Meinung seid, der AG verstößt eindeutig gegen den TV, solltet Ihr umgehend Euren Gewerkschaftsvertreter mit ins Boot holen.

S
Studi93

27.03.2019 um 13:51 Uhr

das ist der Streitpunkt. Paragraph aus unserem TV: "Bei Einstellungen wird ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich auf unbestimmte Zeit begründet. Dies gilt nicht für Arbeitsverhältnisse, die aus sachlichem Grund oder die nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge in seiner jeweils gültigen Fassung wirksam befristet worden sind (Befristungen), soweit die Zahl der in einem befristeten Arbeitsverhältnisse beschäftigten Mitarbeiter in Betrieben der Kategorie la und lb des Entgelttarifvertrages nicht 20 %, in Betrieben der Kategorie II, III und IV des Entgelttarifvertrages mit wenigstens 17 Vollzeit-Äquivalenten die Quote von 23 % der Gesamtzahl der Mitarbeiter des Betriebes nicht übersteigt. Bei vorstehender Ermittlung sind Theaterleiter und Theaterleiterassistenten nicht zu berücksichtigen. Ebenso bleiben befristete Einstellungen, die zur Vertretung von Mitarbeitern in unbezahlter Freistellung jeglicher Art vorgenommen wurden, für die Befristungsquote unberücksichtigt. Außerhalb einer Befristung aus sachlichem Grund ist eine Befristung nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge bis zu dreimal zulässig. Aktions- und zeitlich auf die Aktion bezogenen Befristungen bleiben bei der Ermittlung der Befristungsquote unberücksichtigt (z.B. Berlinale)."

Wir gehören zur Kategorie II.

Wir haben unseren Sekretär schon informiert, aber leider noch keine Antwort erhalten.

§
§§Reiter

27.03.2019 um 15:25 Uhr

Ja die Gewerkschaften sind nicht immer die schnellsten. Wenn Ihr überzeugt seid, dass die Befristung gegen den TV verstößt könnt Ihr gem. § 99 Abs. 2 Satz 1 die Zustimmung verweigern. Vielleicht solltet Ihr Eurem AG mitteilen, dass Ihr die Zustimmung verweigert bis der Sachverhalt bzgl. des TV zufriedenstellend geklärt ist. Durch Euren Gewerkschaftsvertreter oder evtl. einen Anwalt.

K
Kjarrigan

27.03.2019 um 15:54 Uhr

Clevere AG denken sich einen (zumindest halbwegs haltbaren) Sachgrund aus. (Krankheitsvertreung / Projekt XY oder ähnliches)

S
Studi93

27.03.2019 um 17:17 Uhr

@§§Reiter ja darauf wird es wohl hinauslaufen... @Kjarrigan so clever ist unser AG nicht er wird wahrscheinlich dann gar nicht einstellen und den übrigen MA erzählen, dass der BR an der Mehrbelastung Schuld ist.

§
§§Reiter

27.03.2019 um 17:35 Uhr

Wenn das Risiko besteht, dass der AG dann lieber gar nicht einstellt, müsst Ihr Euch überlegen was Euch wichtiger ist. Im Gesetz heißt es Ihr könnt widersprechen, nicht Ihr müsst widersprechen. Ihr könnt ja auch erstmal zustimmen und dann gemeinsam mir Eurer Gewerkschaft prüfen, ob sich Euer AG an diese Quotenregelung aus dem TV hält. Sollte das nicht der Fall sein, gibt es sicher eine Möglichkeit den AG zu zwingen die Befristung für eine entsprechende Anzahl von Mitarbeitern aufzuheben, damit dem TV entsprochen wird. So oder so, klingelt Sturm bei Eurem Gewerkschaftsvertreter! Der soll seinen Hintern hoch kriegen!

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