Erstellt am 27.03.2019 um 12:41 Uhr von §§Reiter
verbietet Euer TV wirklich explizit die Befristung von Arbeitsverträgen? (Außer unter gewissen, genau definierten Umständen).
Wenn Ihr der Meinung seid, der AG verstößt eindeutig gegen den TV, solltet Ihr umgehend Euren Gewerkschaftsvertreter mit ins Boot holen.
Erstellt am 27.03.2019 um 12:51 Uhr von Studi93
das ist der Streitpunkt.
Paragraph aus unserem TV:
"Bei Einstellungen wird ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich auf unbestimmte Zeit begründet. Dies gilt nicht für Arbeitsverhältnisse, die aus sachlichem Grund oder die nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge in seiner jeweils gültigen Fassung wirksam befristet worden sind (Befristungen), soweit die Zahl der in einem befristeten Arbeitsverhältnisse beschäftigten Mitarbeiter in Betrieben der Kategorie la und lb des Entgelttarifvertrages nicht 20 %, in Betrieben der Kategorie II, III und IV des Entgelttarifvertrages mit wenigstens 17 Vollzeit-Äquivalenten die Quote von 23 % der Gesamtzahl der Mitarbeiter des Betriebes nicht übersteigt. Bei vorstehender Ermittlung sind Theaterleiter und Theaterleiterassistenten nicht zu berücksichtigen. Ebenso bleiben befristete Einstellungen, die zur Vertretung von Mitarbeitern in unbezahlter Freistellung jeglicher Art vorgenommen wurden, für die Befristungsquote unberücksichtigt. Außerhalb einer Befristung aus sachlichem Grund ist eine Befristung nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge bis zu dreimal zulässig. Aktions- und zeitlich auf die Aktion bezogenen Befristungen bleiben bei der Ermittlung der Befristungsquote unberücksichtigt (z.B. Berlinale)."
Wir gehören zur Kategorie II.
Wir haben unseren Sekretär schon informiert, aber leider noch keine Antwort erhalten.
Erstellt am 27.03.2019 um 14:25 Uhr von §§Reiter
Ja die Gewerkschaften sind nicht immer die schnellsten.
Wenn Ihr überzeugt seid, dass die Befristung gegen den TV verstößt könnt Ihr gem. § 99 Abs. 2 Satz 1 die Zustimmung verweigern.
Vielleicht solltet Ihr Eurem AG mitteilen, dass Ihr die Zustimmung verweigert bis der Sachverhalt bzgl. des TV zufriedenstellend geklärt ist. Durch Euren Gewerkschaftsvertreter oder evtl. einen Anwalt.
Erstellt am 27.03.2019 um 14:54 Uhr von Kjarrigan
Clevere AG denken sich einen (zumindest halbwegs haltbaren) Sachgrund aus.
(Krankheitsvertreung / Projekt XY oder ähnliches)
Erstellt am 27.03.2019 um 16:17 Uhr von studi93
@§§Reiter ja darauf wird es wohl hinauslaufen...
@Kjarrigan so clever ist unser AG nicht er wird wahrscheinlich dann gar nicht einstellen und den übrigen MA erzählen, dass der BR an der Mehrbelastung Schuld ist.
Erstellt am 27.03.2019 um 16:35 Uhr von §§Reiter
Wenn das Risiko besteht, dass der AG dann lieber gar nicht einstellt, müsst Ihr Euch überlegen was Euch wichtiger ist.
Im Gesetz heißt es Ihr könnt widersprechen, nicht Ihr müsst widersprechen.
Ihr könnt ja auch erstmal zustimmen und dann gemeinsam mir Eurer Gewerkschaft prüfen, ob sich Euer AG an diese Quotenregelung aus dem TV hält. Sollte das nicht der Fall sein, gibt es sicher eine Möglichkeit den AG zu zwingen die Befristung für eine entsprechende Anzahl von Mitarbeitern aufzuheben, damit dem TV entsprochen wird.
So oder so, klingelt Sturm bei Eurem Gewerkschaftsvertreter! Der soll seinen Hintern hoch kriegen!