§53 BetrVG Versammlung außerhalb
Moin,
wir wollen unsere Betriebsräteversammlung mit BRs aus dem Bundesgebiet außerhalb unserer Hauptverwaltung in einer Bildungsstätte durchführen, damit alle "den Kopf frei haben". Da wir einige BR-Mitglieder aus der Hauptverw. dabei haben. Die KollegInnen sind leider doch immer mit einem Bein in der örtlichen BR-Arbeit und daher abgelenkt. Außerdem Abends zu Hause und nicht mit beim SmallTalk, der sich bei den "Übernachtenden" ergibt.
Jetzt hat der AG gesagt "zu teuer" genehmigen wir nicht.
OK, es ist natürlich etwas teurer, aber das "Außerhalb des Tagesgeschäftes" sich für dei Zukunft aufstellen wäre schon gut. Es ist auch nicht so, das wir das extern machen wollen, weil die Betten schöner und das Essen besser ist, es geht uns wirklich um das "Abseits sein"
Hat jemand eine Idee, wie wir so etwas rechtlich durchsetzten können?
Danke Andreas
Community-Antworten (1)
27.03.2019 um 17:38 Uhr
Der AG muß die notwendigen Kosten der BR Arbeit übernehmen. Und ehrlich gesagt ... Eure Argumente DAFÜR, es außerhalb zu machen finde ich recht dünn.
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