Erstellt am 21.08.2007 um 20:56 Uhr von DonJohnson
Hallo.
Ihr könnt den BRV und seinen Stelli jederzeit neu wählen. Wenn derjenige abgewählt werden möchte kein Problem, es muß so oder so eine neue Mehrheit im Gremium gebildet werden. Kann jederzeit bei einer BR Sitzung gemacht werden.
Erstellt am 21.08.2007 um 22:33 Uhr von hewikl
Lieber Don Johnson,
herzlichen Dank für Deine Antwort. Eine kleine Nachfrage habe ich: Was passiert dann, wenn beispielsweise der stellvertretende Vorsitzende sein Amt nicht niederlegen bzw. nicht abgewählt werden möchte? Ist es möglich, ihn seines Amtes zu entheben und einen neuen stellvertretenden BRV zu wählen?
Erstellt am 21.08.2007 um 22:42 Uhr von Lotte
hewikl,
er wird vor einer Abwahl nicht unbedingt nach seinen Wünschen gefragt, da diese unerheblich sind. Wichtig ist, dass Ihr wisst, wer danach den stellv. BRV machen soll und dass derjenige/diejenige auch bereit ist.
Erstellt am 22.08.2007 um 07:20 Uhr von hewikl
Liebe Lotte,
danke für den Beitrag! Demgemäß kann bspw. einfach eine Sitzung mit dem TOP "Neuwahl des/r stellv. BRV" einberufen werden, die/der momentane "Stelli" wird - gleichgültig ob sie/er möchte - abgewählt und ein/e Neue/r ins Amt gehoben, oder?
Grüße und allen einen schönen Tag!
Erstellt am 22.08.2007 um 07:25 Uhr von Mona-Lisa
@hewikl,
nicht die Meinung des BRV/Stellvertreter's ist gefragt, sondern das Gremium entscheidet....
Vor der Neuwahl sollte aber eine Abwahl auf der Tagesordnung erscheinen... ;-))