Erstellt am 21.08.2007 um 14:59 Uhr von Werner
Hallo UM,
laut BetrVG gibt es einen BRV und einen stellvertretenden BRV.
Wenn der Stelli sein Amt niederlegt muß die Besetzung neu gewählt werden.
Erstellt am 21.08.2007 um 14:59 Uhr von Sternburg
Der BRV und sein Stellvertreter sind Posten, die nur durch Wahlen (neu-)besetzt werden können.
Erstellt am 30.08.2007 um 07:00 Uhr von benzino
Hallo,
der Vorsitzende muss nicht erneut bestätigt werden. Es muss lediglich die stellvertretende Position erneut gewählt werden.
Per Beschluss auf einer ordentlichen BR Sitzung mit Tagesordnungspunkt "Neuwahl des Stellvertr. VS"
Gruß BO