Hallo,
unsere Firma will einen STandort schliessen und alle Mitarbeiter in einen ca. 20 Kilometer entfernten Standort versetzen.
Hat der Betriebsrat hier ein Mitbestimmungsrecht? (Der Betriebsrat ist für beide Standorte gemeinsam gewählt)
Hat der Betriebsrat irgendwelche rechtliche Handhabe für die Ausarbeitung einer Betriebsvereinbarung zu einem sogenannten Nachteilsausgleich?