Standortauflösung - Mitbestimmung vom BR?
Hallo, unsere Firma will einen STandort schliessen und alle Mitarbeiter in einen ca. 20 Kilometer entfernten Standort versetzen. Hat der Betriebsrat hier ein Mitbestimmungsrecht? (Der Betriebsrat ist für beide Standorte gemeinsam gewählt) Hat der Betriebsrat irgendwelche rechtliche Handhabe für die Ausarbeitung einer Betriebsvereinbarung zu einem sogenannten Nachteilsausgleich?
Community-Antworten (1)
20.08.2007 um 20:35 Uhr
@Manniz, lese BetrVG § 111, vielleicht hilft dir das weiter.
§ 111 Betriebsänderungen
In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Unternehmer den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die geplanten Betriebsänderungen mit dem Betriebsrat zu beraten. Der Betriebsrat kann in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern zu seiner Unterstützung einen Berater hinzuziehen; § 80 Abs. 4 gilt entsprechend; im übrigen bleibt § 80 Abs. 3 unberührt. Als Betriebsänderung in Sinne des Satzes 1 gelten
1. Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
2. Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
3. Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben,
4. grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen,
5. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren.
Gruß Maclogic
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