Erstellt am 20.08.2007 um 16:25 Uhr von DonJohnson
Hallo.
Bei befristeten Verträgen mit Sachgrund gibt es keine Höchstgrenze. Natürlich kann die Befristung mit Sachgrund unter verschiedenen Gründen abgeschlossen werden.
Siehe dazu §14 Abs. 1 TzBfG
Erstellt am 20.08.2007 um 16:29 Uhr von Eva1
Hallo hmborussia
Ein befristeter Arbeitsvertrag mit sachlichem Grund ist nicht mehr an Zeiten gebunden (§14 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Es können also u. U. eine beliebige Zahl befristeter Arbeitsverträge mit unterschiedlichen Sachgründen aufeinanderfolgen. Ein befristeter Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund darf die Dauer von 2 Jahren nicht überschreiten und kann in diesem Zeitraum bis zu 3 mal verlängert werden...
Mehr Infos findest Du im o. g. Gesetz.