An alle die einen WA haben: wann muss dem WA die Bilanz vorgelegt werden
Hallo , unser WA hat der GL mitgeteilt dass er die Bilanz 2018 haben möchte. Nun will man uns weiss machen das diese erst im September 2019 vorliegt . Kann so etwas sein?
Community-Antworten (3)
25.03.2019 um 12:50 Uhr
Das kann schon sein und ist nicht unüblich. Wenn ihr einen WA habt dann seid ihr ja auch kein ganz kleines Unternehmen. Die endgültige Bilanz wird in den meisten Fällen durch den Steuerberater erstellt und dann kommt ja auch noch der Wirtschaftsprüfer. Das zieht sich mitunter hin. Allerdings könnte der Arbeitgeber vorläufige Zahlen vorlegen, was aber meistens nicht gemacht wird. Meistens wird der Versuch unternommen, die Bilanzen so wenig transparent wie irgend möglich darzustellen. Damit tut sich der WA dann besonders schwer und auch aus der Bilanz, die dann im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, kann man nicht allzu viel lesen.
25.03.2019 um 12:54 Uhr
Zitat (Cyber99): "und auch aus der Bilanz, die dann im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, kann man nicht allzu viel lesen."
Seit wann das denn?
26.03.2019 um 13:23 Uhr
Also auch zu diesem Thema empfiehlt sich eine Schulung.
Der Jahresabschluss (nicht nur die Bilanz, sondern auch die Gewinn- und Verlustrechnung, der Lagebericht, der Anhang und der Vermerk des Wirtschaftsprüfers) ist dem gesamten Betriebsrat (nicht nur WA) zu erläutern. Für die Fertigstellung sieht der Gesetzgeber Fristen vor. Dafür ist es jedoch notwendig, euer Unternehmen zu kennen. In §264 Abs.1 HGB regelt dies je nach Unternehmensgröße, zwischen 3 und 9 Monaten nach Geschäftsjahresende.
Worauf sich euer Arbeitgeber hier beruft ist die Veröffntlichung im Bundesanzeiger. Doch dafür gelten ganz andere Fristen! Die Veröffentlichung ist innerhalb von 12 Monaten nach Geschäftsjahresende vorzunehmen.
Grundsätzlich ist aber mal klar, dass der Unternehmer zumindest die GuV und die Bilanz nahezu tagesaktuell zur Verfügung stellen können müsste. Wie will er sonst sein Unternehmen ordentlich führen?
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