Erstellt am 17.08.2007 um 15:10 Uhr von Rollie
Wer sieht die Notwendigkeit beider Maßnahmen ? Der BRV oder das Gremium ? ich denke, es spricht ja nichts dagegen, beide Punkte in die Tops aufzunehmen und in der Sitzung entsprechende Beschlüsse zu fassen, denn diese Maßnahmen sollte das Gremium als Ganzes tragen, oder willst Du dem AG gegenüber argumentieren, das Der BRV der Auffassung ist, das ein Internetanschluß und eine Sperrung notwendig ist ?
Was machst Du, wenn der AG sich weigert ? Wie willst Du dann weitere Maßnahmen einleiten ? Sicher könntest Du eine Anfrage als BRV gegenüber dem AG machen, wie er zu dem Internetanschluß steht und ob er dazu eine Beschlußfassung benötigt, aber ich würde es als Punkt in die Sitzung nehmen und mit den Kollegen vorher besprechen.
Erstellt am 17.08.2007 um 15:20 Uhr von yaqe
Zur Info :
Laut BetrVG muß der AG uns Sachliche Mittel , die auch betriebsüblich sind, zur Verfügung stellen. Das ganze Gremium wünscht diesn Anschluß, da nicht alle BRM über einen PC Platz am Arbeitsplatz verfügen.
So muß ich z.B. in meiner Freizeit im internet nachsehen. Internetanschluß gehört daher zweifelsfrei zu den sachlichen Mitteln !
Zum Zweiten :
Ich arbeite im Plattenlager in einer Holzindustriefirma, es gibt Sicherheitsanweisungen wonach unbefugte Personen nichts im lager zu suichen haben. Trotzdem wird das Lager zum Durchlaufen - gerade von den Lehrlingen - benutzt, da unsere Lehrwerkstatt am Ende dieser Halle ist. Es wäre asuch kein Umweg wenn die lehrlinge einen anderen Weg nehmen.
Mir gehts hauptsächlich darum das - gerade wenn bnei uns viele Leiharbeiter etc. arbeiten und im Lager mit dem Stapler fahren das hier nichts passiert. Oft ist es schon vorgekommen das ein Paket mit Spanplatten von den Gabeln rutscht oder einfach durch unvorsicht des Fahrers runterrutscht oder sowas. Auch wenn unser Lager kpl. voll ist haben wir kaum die Möglichkeit, Personen gleich zu sehen.
Mir gehts ja darum das hier mal nichts passiert indem Moment wo jemand durch das Lager läuft - schließlich gab es schon mal einen tödlichen Unfall - zwar in anderer Form aber im Endeffekt spielt es keine Rolle.
Was ratet Ihr mir nun ?
Auf die Tagesordnung und Beschlüsse fassen und Briefe schreiben oder braucht man hierfür keine Beschlüsse ?
Erstellt am 17.08.2007 um 15:32 Uhr von Rollie
Beschlüsse fassen. Du bist nicht der Betriebsrat, sondern als Vorsitzender lediglich das ausführende Organ des Gremiums. Möglichweise sieht die Mehrheit des Gremiums die Notwendigkeit ja anders. Folglich kann der BRV. nicht einfach alleine Entscheidungen treffen.
Zudem wird sich der AG vermutlich weigern, der Aufforderung nach zu kommen, da ihm kein Beschluss vorliegt und ihm daher nicht vorzuwerfen ist, gegen eine Beschlussfassung verstoßen zu haben.
Erstellt am 18.08.2007 um 18:22 Uhr von Der alte Heini
Der Betriebsratsvorsitzende handelt nur im Willen des Betriebsrats.
Daraus ergibt sich schon, dass für alle Dinge, die der BR anstrebt üblicherweise ein Beschluss erforderlich ist, da nur so verbindlich der mehrheitliche Wille des Gremiums
festgestellt werden kann.