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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beschlüsse notwendig ?

Y
yaqe
Jan 2018 bearbeitet

Möchte als neugewählter BRV meinem Chef nach unserer nächsten Sitzung - sofern gremium damit einverstanden ist - 2 briefe schreiben :

zum einem wegen internetanschluß das wir diesem im br-büro bekommen, zum anderen wegen einer sperrung eines lagers für unbefugte personen.

muß ich hierfür beschlüsse fassen lassen ? oder genügt es wenn das gremium hierüber bescheid weiß und damit einverstanden ist ?

danke

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Community-Antworten (4)

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Rollie

17.08.2007 um 17:10 Uhr

Wer sieht die Notwendigkeit beider Maßnahmen ? Der BRV oder das Gremium ? ich denke, es spricht ja nichts dagegen, beide Punkte in die Tops aufzunehmen und in der Sitzung entsprechende Beschlüsse zu fassen, denn diese Maßnahmen sollte das Gremium als Ganzes tragen, oder willst Du dem AG gegenüber argumentieren, das Der BRV der Auffassung ist, das ein Internetanschluß und eine Sperrung notwendig ist ?

Was machst Du, wenn der AG sich weigert ? Wie willst Du dann weitere Maßnahmen einleiten ? Sicher könntest Du eine Anfrage als BRV gegenüber dem AG machen, wie er zu dem Internetanschluß steht und ob er dazu eine Beschlußfassung benötigt, aber ich würde es als Punkt in die Sitzung nehmen und mit den Kollegen vorher besprechen.

Y
yaqe

17.08.2007 um 17:20 Uhr

Zur Info :

Laut BetrVG muß der AG uns Sachliche Mittel , die auch betriebsüblich sind, zur Verfügung stellen. Das ganze Gremium wünscht diesn Anschluß, da nicht alle BRM über einen PC Platz am Arbeitsplatz verfügen. So muß ich z.B. in meiner Freizeit im internet nachsehen. Internetanschluß gehört daher zweifelsfrei zu den sachlichen Mitteln !

Zum Zweiten : Ich arbeite im Plattenlager in einer Holzindustriefirma, es gibt Sicherheitsanweisungen wonach unbefugte Personen nichts im lager zu suichen haben. Trotzdem wird das Lager zum Durchlaufen - gerade von den Lehrlingen - benutzt, da unsere Lehrwerkstatt am Ende dieser Halle ist. Es wäre asuch kein Umweg wenn die lehrlinge einen anderen Weg nehmen. Mir gehts hauptsächlich darum das - gerade wenn bnei uns viele Leiharbeiter etc. arbeiten und im Lager mit dem Stapler fahren das hier nichts passiert. Oft ist es schon vorgekommen das ein Paket mit Spanplatten von den Gabeln rutscht oder einfach durch unvorsicht des Fahrers runterrutscht oder sowas. Auch wenn unser Lager kpl. voll ist haben wir kaum die Möglichkeit, Personen gleich zu sehen.

Mir gehts ja darum das hier mal nichts passiert indem Moment wo jemand durch das Lager läuft - schließlich gab es schon mal einen tödlichen Unfall - zwar in anderer Form aber im Endeffekt spielt es keine Rolle.

Was ratet Ihr mir nun ? Auf die Tagesordnung und Beschlüsse fassen und Briefe schreiben oder braucht man hierfür keine Beschlüsse ?

R
Rollie

17.08.2007 um 17:32 Uhr

Beschlüsse fassen. Du bist nicht der Betriebsrat, sondern als Vorsitzender lediglich das ausführende Organ des Gremiums. Möglichweise sieht die Mehrheit des Gremiums die Notwendigkeit ja anders. Folglich kann der BRV. nicht einfach alleine Entscheidungen treffen.

Zudem wird sich der AG vermutlich weigern, der Aufforderung nach zu kommen, da ihm kein Beschluss vorliegt und ihm daher nicht vorzuwerfen ist, gegen eine Beschlussfassung verstoßen zu haben.

DAH
Der alte Heini

18.08.2007 um 20:22 Uhr

Der Betriebsratsvorsitzende handelt nur im Willen des Betriebsrats. Daraus ergibt sich schon, dass für alle Dinge, die der BR anstrebt üblicherweise ein Beschluss erforderlich ist, da nur so verbindlich der mehrheitliche Wille des Gremiums festgestellt werden kann.

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