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Bewerber um Arbeitsplatz

S
sarmale
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, ich hatte schon mal eine ähnliche Frage. Im öffentlichen Dienst ist es üblich das ein scheinbar geeigneter schwerbehinderter Bewerber um einen Arbeitsplatz, wenn er n i c h t zu einem Vorstellungsgspräch eingeladen wird, von diesem Arbeitgeber Schadensersatz verlangen kann. Das steht irgendwo in § 82 SGB IX. Das ist mir schon klar. Aber ich finde absolut nichts darüber wie die Regelung bei einem Arbeitgeber in der freien Marktwirtschaft aussieht. Ich habe jetzt nämlich so einen Fall, und komme keinen Schritt weiter. Wir waren früher mal öffentlicher Dienst, sind es jetzt aber leider nicht mehr. Danke im Voraus.

10.46106

Community-Antworten (6)

P
packer

17.08.2007 um 15:06 Uhr

moin,

ich nochmal... ich hatte dir in dem früheren beitrag einen link mitgeschickt. dort auf der seite ist auch ein gutes forum genau zu diesen spezialgeschichten. ich hab grade mal reingeschaut, diese frage aber auch nicht gefunden. vieleicht postet du dort mal deine frage?

WH
Wendel H

17.08.2007 um 16:28 Uhr

Da greift mittlerweile das AGG, soweit der nicht eingeladene Bewerber glaubhaft machen kann, dass er wegen seiner Schwerbehinderung diskriminiert wurde.

P
packer

17.08.2007 um 18:41 Uhr

und das beweis mal einer...

L
Lotte

17.08.2007 um 18:49 Uhr

packer, das AGG hat hinsichtlich der Beweisführung ein "Extra": § 22 Beweislast Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.

Heißt, man muss glaubhaft machen können, dass es so sein könnte. Die Nichteinladung reicht insoweit aus als Indiz, dass der AG nun beweisen muss, dass es nicht aus Diskriminierung geschah.

sarmale, Du bist SchwerbV und involviert gewesen? Siehe SGBIX §81?

S
sarmale

18.08.2007 um 06:14 Uhr

Hallo Lotte, Packer und Wendel H. Ich danke euch. Habt mir sehr geholfen.

P
packer

20.08.2007 um 13:58 Uhr

@ lotte

theoretisch hast du natürlich recht... aber ich bleib trotzdem bei meiner aussage. warten wir mal ab, bis mal wirklich einer deswegen klagt und gewinnt...

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