Abwahl des BR-Vortsitzenden und Entzug der Freistellung???
Hallo zusammen!! Bitte um ein SCHNELLE Antwort, gerne auch mehrere fundierte!! Wir sind ein 9er BR und wollen unseren BR-Vorsitzenden in der kommenden Sitzung abwählen!! Er ist auch der nach §38 Freigestellte BR!! Der Antrag über Abwahl ist auch in der Tagesordung aufgeführt!! Ich kann im BetrVG jedoch nirgends finden, ob man ihm auch die Freistellung entziehen darf!! Danke für Eure Hilfe!!
Community-Antworten (2)
17.08.2007 um 10:11 Uhr
Ja, das könnt ihr, aber dafür ist ein gesonderter Beschluss notwendig, denn die Freistellung ist nicht an das Amt des BR-Vorsitzenden gekoppelt.
17.08.2007 um 10:18 Uhr
Hi diddi,
schau doch mal in den §38 (2) BetrVG. Dort steht dass das freizustellende BR Mitglied nach Beratung mit dem AG aus seiner (BR-Gremium) Mitte gewählt werden muss. Die Abberufung (siehe §38 (2) Satz 8) des freigestellten BR-Mitgliedes muss nach §27 (1) Satz 5 BetrVG erfolgen.
Grüße Der-Orion
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