Erstellt am 16.08.2007 um 19:40 Uhr von pirat
"weltmeister2010
4. Sieht ein Tarifvertrag neben dem Zeitlohn und dem Akkordlohn Prämienlohn als gleichberechtigte Lohnform vor, handelt es sich bei dem - mitbestimmten - Prämienlohn nicht um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, sondern um den tariflich geschuldeten Lohn.
da steht noch mehr...
http://www.betriebsrat.com/informationsportal/gerichtsurteile/texte/pg053199.php#1
Erstellt am 16.08.2007 um 22:38 Uhr von Der alte Heini
pirat,
vielleicht findet im Betrieb von weltmeister2010 ein Tarifvertrag keine Anwendung.
weltmeister2010
Hier versucht der AG mit der Bemerkung, sich den Freiwilligkeitsvorbehalt zu sichern um bei Bedarf die genannten Zulagen einfach zu streichen.
Wurden in der Vergangenheit die genannte Prämien ohne diese Bemerkung in den Abrechnungen gezahlt, sollten diese Abrechnungen aufbewahrt werden um Zahlungen ohne Freiwilligkeitsvorbehalt zu beweisen. Wurden die Prämien über längere Zeit schon gezahlt ist es möglich, dass hier schon eine betriebliche Übung vorliegt.
Der BR sollte schnellstens sein erzwingbares Mitbestimmungsrecht im Bezug der Prämien wahrnehmen. Siehe § 87 Abs.1, Ziffer 11 BetrVG.
Erstellt am 17.08.2007 um 07:40 Uhr von ego112
Die MA sollten diesem Vorbehalt schriftlich widersprechen und den AG auffordern, diesen zurückzunehmen. Ggfs. müssen die Kollegen es mit einem RA durchsetzen.
Und nicht zu vergessen, was steht in den AV.