Hallo zusammen

da ja der sachgrund der befristung im AV stehen muss, und wir aber zweifel haben dass dies im AV so steht, wäre dies doch, da ja schon mal sachgrundlos befristet wurde, ein unbefristetes arbeitverhältnis.

Wie kann denn der BR prüfen, was im Arbeitsvertrag steht????

Gruß
Klaus01