Erstellt am 16.08.2007 um 06:56 Uhr von Werner
Hallo francis3010,
§ 26 Abs.2 S.2
Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt.
Diese gesetzlich auferlegte Pflichten hat kraft seines Amtes nur der Vorsitzende oder bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter zu erfüllen:
Er beruft Betriebsratssitzungen ein, legt die Tagesordnung fest, lädt die Betriebsratsmitglieder, die Schwerbehindertenvertretung, ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder ggf. die gesamte Jugend- und Auszubildendenvertretung ein. Falls Eingeladene an der Teilnahme gehindert sind, hat er Ersatzmitglieder zu laden ( § 29 ).
Er leitet die Betriebsratssitzung, wobei er nicht gehindert ist, diese Leitung auch an andere Betriebsratsmitglieder zu delegieren.
Gemeinsam mit einem anderen Betriebsratsmitglied unterzeichnet er die Sitzungsniederschriften ( § 34 Abs. 1 ).
Er leitet die Betriebsversammlung ( § 42 Abs. 1 Satz 1 ).
In Betriebsräten mit weniger als neun Mitgliedern kann ihm die Führung der laufenden Geschäfte übertragen werden, falls der Betriebsrat das so beschließt ( § 27 Abs. 3 ). Das muss aber nicht sein, sondern es ist eine reine Entscheidung nach Zweckmäßigkeit. Falls es dem Betriebsrat zweckmäßig erscheint, ein anderes Mitglied mit der Führung der laufenden Geschäfte zu betrauen, kann er das jederzeit beschließen.
In Betrieben mit weniger als neun Betriebsratsmitgliedern nimmt der Vorsitzende oder sein Stellvertreter das Recht auf Einsicht in die Lohn- und Gehaltslisten wahr (folgt aus § 27 Abs. 3 i. V. m. § 80 Abs. 2 Satz 2 ).
Er vertritt die Beschlüße des BR nach aussen.
Der BRV ist die unterschriftsberechtigte Person im BR.
Ich glaube(hoffe), ich hab alles.
Erstellt am 16.08.2007 um 08:50 Uhr von Rosenheimer
Ganz ehrkich, als Neuling würde ich dieses Amt nicht ausführen wollen. Oder nur mit den entsprechenden Schulungen.
Und nur weil man BRV ist, kann man auch nicht so viel ändern, da Beschlüsse immer von der Mehrheit im Gremuim getragen werden müssen.
Und der BRV ist letztendlich auch nur das Sprachrohr für die Beschlüsse des Gremiums und muss dafür den Kopf gegenüber z.B. der GF hinhalten und kann diese auch nicht nach belieben ändern.
Erstellt am 16.08.2007 um 09:10 Uhr von Heinz
Hallo francis 3010,
ich find`s gut, dass Du bereit bist, Verantwortung zu übernehmen. Viele Leute lassen sich in den BR wählen, um daraus Kapital zu schlagen ( bekanntes Beispiel VW und Siemens), bzw. um gut informiert zu sein, aber bloss keinen Posten übernehmen, da könnte ich ja ins Schussfeld geraten. Dass man als BR auch die vorrangige Aufgabe hat, Arbeitnehmerinteressen zu vertreten, ist vielen nicht klar. Deshalb super von Dir, dass du das machen willst. Rosenheimer hat aber auch recht, auf Dich kommt was zu und wenn Du einen AG hast, der erwartet, dass der BR alles abnickt und ein Gros des Gremiums, dem Du dann vorsitzt das auch tun will, stehst Du auf verlorenem Posten. Such Dir direkt Mitstreiter, die dich unterstützen.