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Abwahl eines BRV

N9
nicky 999
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle zusammen, bei uns im Gremium ist richtig stimmung. irgentwie haben sich alle gegen unseren BRV verschworen. Es wird sogar schon über Mißtrauensbruch gesprochen und über eine interne Abwahl. Ich finde das alles nicht in Ordnung und möchte auch nicht das es soweit kommt. Gibt es sowas rechtlich gesehen überhaupt, das man bei einem Vertrauensbruch einen BRV abwählen kann?

Ich danke euch schon mal für eure Bemühungen. Und bedanke mich auch für die letzten Antworten.

Grüße an alle.

5.45102

Community-Antworten (2)

P
pirat

15.08.2007 um 21:37 Uhr

Antwort 7 Erstellt am 20.08.2006 - 07:35 Uhr von Kölner 32155

Zitat aus dem roten Buch, dem Däubler (wie gesagt: dickes rotes Buch, 10. Auflage): "Die Abberufung des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters kann mit der gem. § 33 erforderlichen Stimmenmehrheit ohne besondere Begründung jederzeit erfolgen (BAG 26. 1. 92, AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung; Richardi-Thüsing, Rn. 28; ErfK-Eisemann, Rn. 3; Fitting, Rn. 20; GK-Raab, Rn. 26; HSWG, Rn. 33). Nach der Abberufung hat unverzüglich eine Neuwahl zu erfolgen. Betroffene sind beim Beschluss über die Abberufung stimmberechtigt (GK-Raab, a. a. O.; Richardi-Thüsing, Rn. 30). Hierfür gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Konstituierung des BR (vgl. Rn. 7 ff.). "

einfach kompetent...

DAH
Der alte Heini

17.08.2007 um 01:48 Uhr

Die BR "Kollegen" können den Vors. nur vom Amt des Betriebsratsvorsitzenden abwählen. Er ist aber weiterhin Betriebsratsmitglied.

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