Hallo Zusammen,

mein Kollege ist seid November Krank und eine Kollegin und ich vertreten ihn seid dem.
Gibt es nicht die Regelung, dass wenn man XY Wochen die Arbeit eines Kollegen übernimmt, dass man für den Zeitraum auch den Ausgleich zu seinem Gehalt bekommt ?
Ich habe E9 und er E13.