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Lohnausgleich bei Krankheutsvertretung

B
Blume2019
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo Zusammen,

mein Kollege ist seid November Krank und eine Kollegin und ich vertreten ihn seid dem. Gibt es nicht die Regelung, dass wenn man XY Wochen die Arbeit eines Kollegen übernimmt, dass man für den Zeitraum auch den Ausgleich zu seinem Gehalt bekommt ? Ich habe E9 und er E13.

1.83009

Community-Antworten (9)

K
Kjarrigan

22.03.2019 um 09:20 Uhr

Die E 9 bzw. E 13 scheint aus enem Tarifvertrag zu kommen. Welchem? Was steht denn in dem Tarifvertrag dazu?

B
Blume2019

22.03.2019 um 09:23 Uhr

IG Chemie sind wir.

K
kratzbürste

22.03.2019 um 09:58 Uhr

Ja, da gibt es etwas in den "Entgeltgrundsätzen" des BETV .Am Besten fragst du die IG BCE

S
SaMi

22.03.2019 um 14:36 Uhr

Bundesentgelttarif §3 Absatz 5

"Übt ein in der Entgeltgruppe E1 bis E6 eingruppierter Arbeitnehmer auf Anforderung des Vorgesetzten vorübergehend (mindestens eine volle Schicht) vollwertig eine Tätigkeit aus, die nicht zu seinem persönlichen Arbeitsbereich gehört und die Voraussetzung einer höheren Entgeltgruppe entspricht, ist ihm für diese zeit das Tarifentgelt der höheren Entgeltgruppe zu zahlen."

Übt ein in den Entgeltgruppen E7 bis E12 eingruppierter Arbeitnehmer [...] rückwirkend einen tariflichen Anspruch auf den Differenzbetrag [...], wenn diese Tätigkeit zusammenhängend länger als vier Wochen dauert. [...]

Ein Anspruch entsteht nicht, wenn der Einsatz zu Trainingszwecken oder zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung erfolgt.

S
SaMi

22.03.2019 um 14:41 Uhr

Die Frage ist, in wie weit die Vertretung durch euch beide stattfindet??? Es ließt sich, dass ihr euren Job und den Job des kranken Kollegen macht. da sehe ich die Vollwertigkeit nicht. Ihr macht den Job einfach mit. Aber ihr seit nicht "abgestellt" worden und macht ausschließlich nur diesen Job. Sonst würdet ihr ihn euch auch nicht teilen. Das müsste man kritisch hinterfragen.

B2
Blume 2019

22.03.2019 um 14:43 Uhr

Wir sitzen zu 3 in einem Büro, aber jeder hat sein Aufgabengebiet. Wir übernehmen also seine Aufgaben mit und bauen auch dem entsprechend Stunden auf.

C
celestro

23.03.2019 um 15:37 Uhr

Eine wichtige Frage wäre zunächst einmal: Bekommt der kranke Kollege E13 (woher wisst Ihr das überhaupt?), weil er eine E13 "wertige" Arbeit verrichtet, oder weil er Chefs Liebling ist und für die Tätigkeit total überbezahlt ist?

B2
Blume 2019

26.03.2019 um 09:35 Uhr

Wir wissen es, weil wir schon mal darüber gesprochen haben. Die E13 hat er, weil er sich diese über die Jahre erarbeitet hat würde ich sagen. Aber warum spielt das eine Rolle? Man sollte die Gehaltsklasse an der Arbeit und nicht an dem Mitarbeiter messen.

M
Moreno

26.03.2019 um 10:12 Uhr

,,Übt ein in der Entgeltgruppe E1 bis E6 eingruppierter Arbeitnehmer auf Anforderung des Vorgesetzten vorübergehend (mindestens eine volle Schicht) vollwertig eine Tätigkeit aus, die nicht zu seinem persönlichen Arbeitsbereich gehört" Zitat Sami. Also ist es egal was der Kollege verdient! Die Frage ist doch ob die Arbeit des Kollegen in Euren persönlichen Arbeitsbereich gehört. Sollte der Kollege jetzt ausscheiden wie würde die Stelle denn ausgeschrieben werden? Mit E9 oder mit E13?

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