Betriebsrat verweigert die Umwandlung in einen Unbefristeten Arbeitsvertrag
Hallo, folgende Situation: Ich arbeite seit ca. drei Jahren in dem Unternehmen und seit Anfang des Jahres wurde ich in die Position des Stellvertretenden Abteilungsleiters befördert, befristet auf zwei Jahre (auf Probe). Der damalige Stellvertretenden Abteilungsleiters hat mich für diese Position vorgeschlagen und ist selber von dieser Position zurück getreten. Mittlerweile wurde von meinem Abteilungsleiter vorgeschlagen meine Befristung aufzuheben. Der Personalchef sowie die gesamte Geschäftsführung Befürworten dies. Aktuell verhindert der Betriebsrat diese Entscheidung mit der Begründung, dass ich nicht Ausreichend Qualifiziert für diese Position bin. Ich habe in dem Unternehmen eine Ausbildung absolviert. Meine Frage darf der Betriebsrat trotz zustimmt vom Personalchef und Geschäftsführung dies verhindern? Meines Erachtens sollte der Betriebsrat zu Gunsten des Arbeitnehmers entscheiden.
Community-Antworten (13)
22.03.2019 um 09:18 Uhr
Der BR darf die Zustimmung zu einer "Einstellung" (Umwandlung in unbefristet wird wie eine Einstelleung gesehen) verweigern Die Gründe für eine Zustimmungsverweigerung sind in § 99 Nr. 2 abschließend aufgeführt. Er muss die Gründe bennennen und auch ausführen. Eine einfache Wiederholung des Gesetzestextes reicht nicht.
Ich halte die Begründung des BR für nicht stichhaltig genug. Imfo müsste da ein bisschen mehr vom BR kommen. Der AG kann die Zustimmung durch das ArbG ersetzen lassen.
22.03.2019 um 10:12 Uhr
Hallo Kjarrigan, Danke für die schnelle Rücksendung. Da der Betriebsrat keine hinreichenden gründe nach § 99 BetrVG Nr. 2 vorgelegt hat sollte doch dann § 99 BetrVG Nr. 3 gelten, heißt das Falls der Betriebsrat innerhalb einer Woche keine Konkrete Stellung dazu nimmt kann sein Urteil für ungültig gewertet werden?
22.03.2019 um 10:44 Uhr
Nein, das ist eine falsche Annahme. Wenn der BR tatsächlich die Zustimmung verweigert - gilt die Verweigerung.
Nicht der AG entscheidet dann, ob die Beründung gut oder schlecht ist - ausreicht oder nicht - das kann nur ein Arbeitsgericht. Letzlich kann der BR also begründen wie er will.
Es gibt dann AG die die Zustimmung nicht ersetzen lassen, weil sie den Gang vor Gericht scheuen - es gibt AG die den BR dann gerne mal von einem Richter die "Leviten" lessen lassen.
22.03.2019 um 10:56 Uhr
Zitat (Kjarrigan): "Nicht der AG entscheidet dann, ob die Beründung gut oder schlecht ist - ausreicht oder nicht - das kann nur ein Arbeitsgericht. Letzlich kann der BR also begründen wie er will."
Das ist nicht richtig! Eine Begründung die offensichtlich auf keinen der Verweigerungsgründe des Gesetzes Bezug nimmt ist unbeachtlich!
22.03.2019 um 11:58 Uhr
Zitat Pjöööng: „Das ist nicht richtig! Eine Begründung die offensichtlich auf keinen der Verweigerungsgründe des Gesetzes Bezug nimmt ist unbeachtlich!“ Somit gilt § 99 BetrVG Nr. 3 und ich kann die Frist einfach absitzen?
22.03.2019 um 12:20 Uhr
Du kannst da erstmal nichts tun. Ob der AG die Frist einfach absitzt, muss er entscheiden. Du kannst ihn fragen oder musst das abwarten.
22.03.2019 um 12:40 Uhr
Gibt es keine Klausel die Besagt das der BR nur zu Gunsten des AN entscheiden darf? Oder längliches?
22.03.2019 um 12:44 Uhr
Nein, so eine Klausel existiert nicht.
22.03.2019 um 13:19 Uhr
Zitat Pjöööng: „Das ist nicht richtig! Eine Begründung die offensichtlich auf keinen der Verweigerungsgründe des Gesetzes Bezug nimmt ist unbeachtlich!“ Somit gilt § 99 BetrVG Nr. 3 und ich kann die Frist einfach absitzen?
Hallo S. Chriss,
du überliest das offensichtlich.
Wenn der BR eine Zustimmungsverweigerung schreibt also in etwa wir verweigern die Zustimmung nach § 99 (2) Nr. 3. Begründung: durch die fehlendes Qualifikation erleiden die MA der Abt. XY erhebliche nachteile, weil ......
offensichtlich ware z.b. wir verweigern weil der gelbe Pullover trägt und den anderen MA "Augenkrebs" verurschat.
Und wenn Du schon immer Auf 99 (3) verweist, les doch bitte auch mal § 99 (4) BetrVG
22.03.2019 um 14:28 Uhr
Alles klar Danke!
22.03.2019 um 14:31 Uhr
Wenn der BR hier die Zustimmung verweigert, dann stehen dem Arbeitgeber ja verschiedene Instrumente zur Verfügung.
Ist die Begründung nicht auf die Gründe des § 99 (2) BetrVG gestützt oder ist sie offensichtlich unsinnig, so ist die Zustimmungsverweigerung unbeachtlich und er kann die personelle Einzelmaßnahme durchführen.
Stützt sich die Zustimmungsverweigerung auf die Gründe des § 99 (2) BetrVG, ist zwar unzutreffend, aber nicht offensichtlich unsinnig, so sollte er zum § 100 BetrVG greifen, die Maßnahme vorläufig durchführen, den Widerspruch des BR hiergegen abwarten und dann das Arbeitsgericht anrufen.
Ist die Begründung des BR nachvollziehbar, so sollte er den Dialog mit dem BR suchen.
Aber selbstverständlich steht es einem Arbeitgeber auch zu, bei einem unbeachtlichen Widerspruch einzuknicken.
25.03.2019 um 12:40 Uhr
@S.Chris ist dein Arbeitsvertrag befristet oder nur die Stelle als stellv. Abteilungsleiter?
27.03.2019 um 09:23 Uhr
@rtjum Mein ursprünglicher Arbeitsvertrag war auf zwei Jahre befristet und wäre Mitte dieses Jahres ausgelaufen. Jetzt ist es so, dass die Stelle als stellv. Abteilungsleiter für zwei Jahre auf Probe ist.
Verwandte Themen
Befristete Arbeitsverträge
ÄlterIch bin Betriebsratsvorsitzende seit dem 01.06.2010. Folgendes Problem: Eine Mitarbeiterin hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der am 31.12.2010 ausläuft. Dieser wird nicht verlängert bzw. nicht in
Auswirkungen Wahl Betriebsrat auf UmwG
ÄlterHallo, unsere GbR hat derzeit 20 wahlberechtigte AN. Wir haben eingeladen zur Wahl eines Betriebsrates, da es bei uns noch keinen gibt. Bereits 3-4 Tage nach der Einladung beschließen die AG die Umwan
Mitspracherecht bei Umwandlung von befristeten Arbeitsverträgen im Fall von Schwangerschaft?
ÄlterIn unserem Betrieb sind 9 Mitarbeierinnen bis zum 31.12.2008 befristet eingestellt. 8 von ihnen sollen dann einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen. Die neunte Kollegin ist schwanger (Entbindungs
MA mit unbefristeten Vollzeit- Arbeitsvertrag hat befristete Teilzeit
ÄlterHallo zusammen, eine MA hat einen unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag und hat vor einigen Jahren (ca 4-5) aufgrund ihres Kindes auf Teilzeit reduziert (24.95 Stunden pro Woche). Nun wurde ihr dies
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I